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Thema: Kohle??

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    Hallo Assithor,

    das mit dem Jobben sollte kein Problem sein, in meinem Semester sind viele Rettungssanis, die sich so ihr Studium finanzieren. Anwesend musst du bei den Kursen und Praktika sein, ob die unbedingt jeden Tag stattfinden, ist aber nicht sicher. Meistens hat man 1 Tag in der WOche, an dem außer VOrlesungen nichts stattfindet.

    Evt. hast du Anrecht auf Wohngeld.

    Bafög: Probier es trotzdem. Vielleicht kannst du geltend machen, dass du deine Familie ernähren musstest. Mehr als eine Ablehnung kann ja nicht kommen.

    Frag am besten mal bei der Sozialberatung vom Studentenwerk nach, die können dir unabhängigen Rat geben!!

    Studiendauer: Wenn du die Regelstudienzeit um > 4 Semester überschreitest, fallen i. d. R. Studiengebühren an...



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  2. #7
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    tja,wohngeld,das haus gehört zwar noch der Bank,aber mal sehen,da gibts Lastenzuschuss (kommt auf s selbe raus),beim studentenwerk war ich schon,es gelten keine gründe "zitat: wenn man bis 30 nicht studiert hat ist die eigene Dummheit schuld" DANACH hatte ich irgendwie keine lust mehr mich mit der Dame zu unterhalten!Ich muss mal sehen und mir ein paar studienpläne besorgen,vielleicht gehts ja doch mit 2 tagen die Woche vollzeit arbeiten (auf der wache kann mann prima lernen)und gleichzeitig voll studieren.Also Vorlesungen darf mann schwänzen,aber Praktika und Kurse sind Pflicht?muss mal mit meinem chef reden,was der so meint.Dauert der spass halt ein paar Jährchen länger,was solls. was passiert denn wenn ich nach ablauf des semesters einen Pflichtkurs nicht habe?(hab darüber nirgendwo was gefunden)das ganze semester nochmal oder weiterstudieren bis man irgendwann alles fürs z.b. physikum hat?



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  3. #8
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
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    Für jeden Kurs/jedes Praktikum kriegst du am Ende i. d. R. einen SChein, wenn du alle Scheine zusammen hast, kannst du dich zum Physikum anmelden. Du brauchst also nicht das ganze Semester nachzumachen, wenn du einen Schein nicht bekommen hast, sondern nur das jeweilige Fach. (Was aber u. U. 1-2 Semester dauern kann...)
    2 Tage arbeiten sollte eigentlich kein Problem sein.
    Das ist ja eine Unverschämtheit von eurem Studentenwerk!! So ein Blödsinn. Die werden doch von den studentischen Semesterbeiträgen finanziert, sollten eigentlich auch deine Interessen vertreten. Schließlich sollst du ja nicht auch noch dafür bestraft werden, dass du gearbeitet und eine Familie hast! Sieht aber trotzdem - auch in anderen Fällen - stark danach aus! Dass uns da auch noch das Studentenwerk in den Rücken fällt - kaum zu fassen...



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von luckyblue
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    Ich bin 32 jahre und hab mein abi(+beruf)1990 gemacht. [...] ?!verheiratet ,2 kids,Facharbeiter als schlosser und 10 jahre Rettungsassistent)
    Du könntest trotz deines Alters einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben aus § 10 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3, Satz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz. Voraussetzung dafür ist, dass du geltend machen kannst, wegen der Erziehung deiner hoffentlich noch nicht 11-jährigen Kinder an der Aufnahme des Medizinstudiums BIS JETZT verhindert gewesen zu sein. Hierbei bedarf es unter Umständen einer gewitzten argumentativen Strategie zur Rechtfertigung deiner schon abgeschlossenen Ausbildungen trotz Kindererziehung. Ferner müsstest du nachweisen können, dass diese Hinderungsgründe gerade jetzt - bei Aufnahme deines Studiums - weggefallen sind.
    "Beginn des Ausbildungsabschnitts" ist - wie die Auslegung von Satz 3 ergibt - auch als Beginn der Ausbildung (also des ersten Abschnitts) zu verstehen.

    § 10 Alter
    [...]
    (3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn
    1. [...]
    2. [...]
    3. der Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, gehindert war, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen oder
    4. [...]
    Satz 2 Nr. 1, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt.
    Dass Studenten automatisch ausgeschlossen sind aus den Leistungen der Sozialhilfe, ist nicht richtig. In besonderen Härtefällen sind Studenten gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 BSHG sozialhilfeberechtigt. Allerdings ist nach herrschender Rechtsprechung bei Studenten selbst ein Lebensstandard unter Sozialhilfeniveau kein besonderer Härtefall. Dem Sozialhilfeanspruch steht außerdem entgegen, dass du anscheinend Eigentümeransprüche an einem Haus geltend machen kannst.
    Die Ausschließungsgründe des § 26 Absatz 2 BSHG wären für dich irrelevant - weder lebst du bei deinen Eltern, noch hast du den Bedarf eines Schülers.

    Ferner könnten deine nicht studierenden Angehörigen (v. a. Kinder!) aus § 11 Absatz 1 BSHG förderungswürdig sein. Dabei dürfte dein Bafög in die Berechung der Sozialhilfe nicht einfließen, da es personengebunden ist.

    Außerdem besteht für Studenten prinzipiell ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 100 Arbeitsförderungsgesetz. Voraussetzung ist allerdings,
    - dass eine Anwartschaft vorliegt (diese ist erfüllt, wenn während der letzten drei Jahre an 360 Kalendertagen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen wurde);
    - dass die Arbeitsstelle nicht wegen Aufnahme des Studiums aufgegeben wurde,
    - dass du dem Arbeitsmarkt wöchentlich mindestens 18 Stunden, aber nicht mehr als 20 Stunden (da du sonst deinen Studentenstatus verlierst) zur Verfügung stehst und
    - dass du jede angebotene Arbeit annimmst.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Hi alle zusammen!
    Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!
    Meine Kinder sind jetzt 6 und 3 jahre alt. Müsste vielleicht doch noch klappen.Habe heute auf alle Fälle mal in einem anderen Studentenwerk angerufen( wohne zwischen Magdeburg und Halle,eigentlich ideal )und siehe da,dieser Bearbeiterin schien die ganze Sache einleuchtender,und ich soll auf alle Fälle erstmal einen Vorabbescheid beantragen um die Sache zu Klären !
    Vor allen dingen gab sie mir sogar noch Tips was wichtig wäre,und vor allen Dingen in welcher Wortwahl ! Mal sehen, der Bescheid ist dann sowieso bundesweit bindend,kann ich mich also auch bei diesem Studentenwerk bearbeiten lassen.Die möglichkeit zu arbeiten war sowieso eingeplant , aber halt mehr als Aufbesserung und Notnagel,wird ja sicherlich immer irgendwann nötig!

    PS: nach 3 tagen lesen : TOP FORUM HIER BEI EUCH!!!



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