Vielen Dank für den Link.
Es wird wie folgt argumentiert: "....Beim Bereitschaftsdienst bestehe in den Kliniken lediglich eine oberärztliche Rufbereitschaft, was nur eine eingeschränkte Supervision der ärztlichen Tätigkeit erlaube. Eine 80%ige Tätigkeit könne nicht allein durch Bereitschaftsdienste auf 100% aufgestockt werden, da der Weiterbilder und die Oberärzte nachts persönlich nicht anwesend seien...."
Das passt meines Erachtens nicht zu der Anerkennung der Weiterbildung im Schichtdienst.