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Umfrageergebnis anzeigen: Sollten Bereitschaft-Std in Teilzeit auf die Weiterbildung angerechnet werden können?

Teilnehmer
6. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • ja

    3 50,00%
  • nein

    3 50,00%
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Ergebnis 6 bis 10 von 21
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Würde man auch bei Vollzeitbeschäftigten die Dienste einrechnen, dann könnten die ja ihre Weiterbildung verkürzen. Die kommen ja auch deutlich über die "normalen" Vollzeitstunden
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für den Link.
    Es wird wie folgt argumentiert: "....Beim Bereitschaftsdienst bestehe in den Kliniken lediglich eine oberärztliche Rufbereitschaft, was nur eine eingeschränkte Supervision der ärztlichen Tätigkeit erlaube. Eine 80%ige Tätigkeit könne nicht allein durch Bereitschaftsdienste auf 100% aufgestockt werden, da der Weiterbilder und die Oberärzte nachts persönlich nicht anwesend seien...."

    Das passt meines Erachtens nicht zu der Anerkennung der Weiterbildung im Schichtdienst.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Aber im Schichtdienst ist doch eine Supervision gegeben, oder wie läuft das da ab? Sonst dürfte ja in Schichtdienstmodellen überhaupt keine Weiterbildung stattfinden.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Viel spannender ist was passiert wenn du an der Uni eine 90% Stelle hast = 37,8h/Woche. Je nach Tarifvertrag sind an einem anderen Haus 38h/Woche 100%.
    Davon abgesehen finde ich die Anerkennung von Schichtdienst aber nicht von BD Zeiten logisch. Bei BD ist definitionsgemäß offiziell der Arbeitsanteil <50%.



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  5. #10
    Platin Mitglied
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    Ich kenne kein Haus, bei dem die Weiterbildung im Tagesdienst strukturierter oder lehrreicher wäre als im Bereitschaftsdienst. Meiner Meinung nach sollte die Zeit anerkannt werden - natürlich nur entsprechend der tatsächlichen Arbeitsbelastung (d.h. 25-49%).
    Aber es fängt ja schon damit an, dass 100% irgendetwas zwischen 38- und 42-Wochenstunde sein kann; von unterschiedlichen Urlaubsansprüchen ganz zu schweigen.



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