Mag malwieder éin bisserl Haarspalten. Hilft aber villeicht auch noch ein bisschen ein scheinbare ungerechtigkeit im System aufzuklären. Es ist nämlich nict so, das die Notengrenze auf oder abgerundet wird. Auch wenn das IMPP der einfachheit halber es in der Bekanntgabe so erscheinen läßt. Die Sache erklärt sich ganz eindeutig aus der Formolirung der Regeleung. Da heist es zum Beispiel zur Bestehensgrenze, das man bestanden hat wenn man nicht mehr als 22% unter dem Durchschintt der Referenzgruppe liegt. Das heist, bei z.B. 214 Punkten nicht unter 166,92 Punkten. Das Mit 166 liegt man drunter. Wäre der Durchschintt 213 dürfte man nicht unter 166,14 liegen. In beiden Fällen bräuchte man 167 Punkte. Das ganze ist auch vollkommen korrekt, da nix gerundet wird. Es gibt nunmal nur ganze Punkte. Die verwirrung stammt nur daher, daß das IMPP für die Angaben aufrundet. Alles andere wäre auch Quatsch. Ob da nun 167,000000001 oder 168 steht. kommt aufs gleiche raus.