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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    24.01.2014
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    Kiel
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    847
    Moinsen,

    gesetzlich ist die Lage ziemlich deutlich wie auch ungünstig: Apothekenpflichtige Medikamente dürfen nur durch pharmazeutisches Fachpersonal abgegeben werde. Da das in der Praxis aber nicht umzusetzen ist, gibt es einige Grauzonen: In der Apotheker ist dies z.B der Botendienst. Die Fahrer sind meistens Studenten ohne pharmazeutische Ausbildung. Rechtmäßig daher nicht zulässig. Macht aber jede Apotheke so. Wir legen immer noch ein Infozettel bei auf dem steht, dass bei allen möglichen Bedingungen Kontakt mit uns aufgenommen werden soll.
    So oder ähnlich würde ich es euch auch empfehlen. Einfach einen Zettel mit Telefonnummer oder Kontaktadresse mitgeben, an die sich der Patient im Zweifel wenden kann. Vielleicht lässt sich sogar die Apotheke darauf ein selbst als Kontaktstelle zu fungieren. Schließlich bekommt ihr die Medikamente auch von denen.
    Und noch ein Tipp: Immer mit Beipackzettel abgeben. So sichert sich der Hersteller ab. Wenn ihr den nicht mitgebt, entfällt euch auch diese Verantwortung.
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



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  2. #12
    Airborne Avatar von gnuff
    Mitglied seit
    25.03.2002
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    ...ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, keine Antibiotika... SOPs würden wir dazu erstellen- incl. Indikation, Kontraindikation, Menge, zu beachtende Warnhinweise...
    Ich denke, wenn Ihr das alles durchzieht und dokumentiert, wird es niemals zu richtigen Problemen kommen. Auch ein Richter muss sehen, dass es Grenzen in der Durchführbarkeit gibt und dass die von Euch angestrebte Lösung die in dieser Situation sinnvollste ist.

    Randnotiz: Ich bezweifle, dass "abgeben" im apothekentechnischen Sinne und "geben" im Flüchtlingslager juristisch der gleiche Vorgang ist...
    Dermatologist is Greek for "fake doctor"! - Perry Cox, MD



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  3. #13
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von Minoo Beitrag anzeigen
    Apothekenpflichtige Medikamente dürfen nur durch pharmazeutisches Fachpersonal abgegeben werde. Da das in der Praxis aber nicht umzusetzen ist, gibt es einige Grauzonen: In der Apotheker ist dies z.B der Botendienst. Die Fahrer sind meistens Studenten ohne pharmazeutische Ausbildung. Rechtmäßig daher nicht zulässig. Macht aber jede Apotheke so. Wir legen immer noch ein Infozettel bei auf dem steht, dass bei allen möglichen Bedingungen Kontakt mit uns aufgenommen werden soll.
    Oder einfach über die Internetversandapotheke bestellen...



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  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich hab weiter recherchiert: Die Ausgabe im Rahmen einer eigenständigen Behandlung ist für med. Assistenzpersonal rechtlich nicht möglich, es sei denn, das Sozialministerium findet noch ein Schlupfloch.

    Die Ausgabe aus dem Praxisbedarf nach ärztlicher Verordnung sehe ich unkritischer. Das könnte man bei freier Auslegung analog den Regelungen in einem Krankenhaus sehen. Das klären wir aber über die zuständige Ordnungsbehörde.

    Da die Patienten dank kurzer Wege eh zu uns kommen und es eigentlich niemanden gibt, der den Beipackzettel lesen kann, sehe ich den Punkt unkritisch.
    Das Hauptproblem ist die Überbrückung bis zur nächsten Sprechstunde.
    Ob der KV-Notdienst zustädig ist, klären wir noch.
    Geändert von WackenDoc (06.01.2016 um 22:30 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    766
    Gebt ihr denn nur einzelne Blister / Tabletten ab oder ganze Packungen? Und müssen die Patienten diese auch bezahlene? Sonst könnte man die ganze Dokumentation doch unter den Tisch fallen lassen.
    Gesetzlich kommt ihr bei der Abgabe von Arzneimittel ohne Einschluss eines Apothekers nie auf die grüne Seite. Vielleicht solltet ihr das besser unter "Behandlung" fallen lassen....obwohl Wackendoc ja schreibt, das sei nicht möglich. Aber vielleicht lasst ihr einfach aus, dass Medikamente abgegeben wurden und der Kopfschmerz eben nur "besprochen" wurde.
    Vollzeit-PhiP



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