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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
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    Das würde mich auch interessieren, bis wann man zumindest zum Stand des Gutachtens eine Info bekommt. Dann hat man ja zumindest ein bisschen Klarheit (unter 10 Punkten wird es ja eher nichts). Habt ihr euch auch über berufliche Gründe beworben (angestrebter Beruf Wissenschaftler) oder nur über wissenschaftliche Gründe? Und welche habt ihr abgegeben?



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  2. #57
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    Wünsche euch allen viel Erfolg. Hoffe ihr kommt alle ins Studium



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  3. #58
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    Zitat Zitat von JeffAlbertson Beitrag anzeigen
    Wünsche euch allen viel Erfolg. Hoffe ihr kommt alle ins Studium
    Danke! Das ist ja lieb. Studierst du schon Medizin oder hast du dich auch beworben?



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  4. #59
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    Zitat Zitat von Jolica Beitrag anzeigen
    Das würde mich auch interessieren, bis wann man zumindest zum Stand des Gutachtens eine Info bekommt. Dann hat man ja zumindest ein bisschen Klarheit (unter 10 Punkten wird es ja eher nichts). Habt ihr euch auch über berufliche Gründe beworben (angestrebter Beruf Wissenschaftler) oder nur über wissenschaftliche Gründe? Und welche habt ihr abgegeben?
    Also bei den meisten Universitäten bekommst Du - offiziell - keine Rückmeldung zum Gutachten. Das Gutachten ist ja eine "Tatsachenfeststellung der Hochschule", der sich HSS zur Festsetzung der Messzahl bedient. Daher kann so ein Gutachten, wenn es Dich interessiert, bei HSS angefordert werden.

    Berufliche Gründe mit dem Berufswunsch "Wissenschaftler" zu begründen halte ich für abwegig. Dafür gibt es ja eben die wissenschaftlichen Gründe. Bei den beruflichen Gründen kommt es auf einen objektiven Mehrwert des Zweitstudiums an. Die wissenschaftliche Schiene stellt auf ein Forschungsintersse ab, sodass das als Differenzierungskritierum gesehen werden kann. Ein reines Forschungsinteresse wird - beruflich gesehen - objektiv nicht als Verbesserung anzusehen sein.

    LG



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  5. #60
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    Zitat Zitat von ssa1 Beitrag anzeigen
    Also bei den meisten Universitäten bekommst Du - offiziell - keine Rückmeldung zum Gutachten. Das Gutachten ist ja eine "Tatsachenfeststellung der Hochschule", der sich HSS zur Festsetzung der Messzahl bedient. Daher kann so ein Gutachten, wenn es Dich interessiert, bei HSS angefordert werden..
    Danke für deine Antwort. Ich dachte bislang ehrlichgesagt, dass die Hochschule nur einen Bogen (mit der festgestellten Punktzahl) an HSS schickt. Ähnlich den Begutachtungsbögen für Bachelor- und Masterarbeiten. Natürlich wäre das interessant. Dann wären zumindest die Kriterien transparent. So habe ich das Gefühl sind sie es nicht wirklich. Oder was ist genau unter 'durch bisherige Leistungen' belegt zu verstehen? Eine abgeschlossene Promotion in einem verwandten Fachgebiet inkl. Nature/Science-Publikation oder reicht da auch schon ein Masterabschluss und eine Masterarbeit im medizin-nahen Bereich? Auch eine abgeschlossene Promotion könnte einfach nur als Werdegang (7 Punkte statt 9) gewertet werden, trotz bisheriger Leistungen - oder sogar gar nicht. Alles sehr subjektiv und wage.



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