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Du kannst elternzeit nur für Lebensmonate und nicht für kalendermonate beantragen. Dein Elternzeitmonat müsste also vom 28.01. bis 27.02. gehen.
Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen beide sogenannten vätermonate genommen werden, allerdings müssen sie nicht zusammenhängen.
Mein Mann hatte bei unserer Tochter den 1. und 6. Lebensmonat elternzeit, allerdings hatte er beide von vornherein schon beantragt.
Alles Gute!
LG
Ally