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Mein Mann wollte ja auch den ersten Lebensmonat unserer Tochter Zuhause sein und hat dann ein paar Monate vor Geburt (es hätten mindestens sieben Wochen vorher sein müssen) geschrieben, dass er elternzeit für den ersten (und sechsten) Lebensmonat beantragt und geschrieben, was der errechnete Termin ist. Damit mussten die dann leben. Und als es losging (er war gerade auf dem Weg zur Arbeit) hat er angerufen, dass er nicht kommt uns für den nächsten Monat auch nicht.
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
Du musst dich für die ersten 3 Jahre festlegen. Spätere Änderungen nur mit Genehmigung des Arbeitgebers. War bei mir aber kein Problem.
Es gibt Gesetze und an die hat sich jeder Arbeitgeber zu halten.
Und wie soll es bei dem Arbeitgeber dann gehen wenn der Vater ab dem Geburtstag Elternzeit haben will, diese 7 Wochen vorher beantragen aber das tatsächliche Geburtsdatum eintragen soll? Merkst ja selber dass das Schmarrn ist.
Für die ersten 2 Jahre... siehe BEEG §16
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@anignu: Für mich als Mutter war das kein Schmarrn und gesetzeskonform (da ja noch der Mutterschutz vor der EZ ist)....für Väter ist die Regelung bei meinem AG wie z.B. von Ally beschrieben und das funktioniert problemlos.