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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.09.2003
    Ort
    TUM
    Semester:
    AiP - PRHO
    Beiträge
    2
    Hallo Zusammen!

    Bin dem deutschen Graus mit Diskussion um AiP ja/nein/vielleicht und wenn zu welchem Gehalt entflohen und arbeite jetzt erstmal als "pre-registration house officer" (ja, wird voll als AiP anerkannt!) in Edinburgh...
    Habe in München studiert und wüsste jetzt gerne, ob ich berechtigt bin einen AiP-Ausweis zu bekommen, auch wenn ich ja keine innerdeutsche Stellenangabe machen kann???

    Vielen Dank

    Der Schotte



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  2. #2
    (Sc)Herzchirurg
    Mitglied seit
    19.05.2003
    Beiträge
    151
    Den Ärzteausweis stellt in Deutschland die Bezirksärztekammer aus. Dort mußt Du sowieso freiwilliges Mitglied sein, um Deine Zeit im Ausland voll anerkannt zu bekommen. Insofern dürfte es IMHO keine Probleme geben. Frag aber doch mal einfach nach...



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
    Mitglied seit
    24.01.2002
    Ort
    olim Würzburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    2.020
    Hallo Schotte,

    beeil Dich bitte mit Deiner Anfrage bei der Ärztekammer. Nach einer gewissen Zeit im Ausland kannst Du nämlich Deinen Anspruch auf eine freiwillige Mitgliedschaft verlieren. Das ist einem Freund von mir passiert, der sich jetzt sehr darüber ärgert (er arbeitet in der Schweiz).



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