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  1. #1
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    Hallo,
    ich habe leider nur 151 Punkte. Ich beffinde mich also an der Grenze zwischen genügend und ungenügend. Jetzt weiß ich nicht ob ich überhaupt für die mündliche Prüfung weiter lernen soll. Ich würde gerne von Euch wissen ob man bei "ungenügend" noch vor der mündlichen Prüfung über die Note benachrichtigt wird? Wenn ja, wann? Telephonisch oder schriftlich. Für Informationen wäre ich sehr dankbar.



  2. #2
    Guest
    Kommt darauf an, wieviel Fragen du von den eliminierten richtig hast. Kann durchaus reichen (falls du nicht die eliminierten bereits mitgezählt hast).



  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Falls Du die herausgenommenen Fragen nicht mitgerechnet hast und aber wenigstens eine davon richtig war, müßte das gemäß der Nachteilsausgleichs-Klausel für eine 5 reichen.
    Ob Du vor der mündlichen benachrichtigt wirst, hängt davon ab, wann sie ist. Ich hab am 13. September mündliche und rechen mit einer benachrichtigung vom IMPP nicht vor mitte - Ende nächster Woche, meine Benachrichtigung für die mündliche kommt aber morgen bereits. In meinem Falle hat also das eine mit dem anderen nichts zu tun.
    Wenn es bei Dir ähnlich aussieht, dann heißt es, das beste hoffen, verbissen weiterlernen, abwarten und hoffen, daß alles gut wird.

    In diesem Sinne : Alles Gute und Viel Glück



  4. #4
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    Hallo,
    noch mal zu der Note "ungenügend". Mich würde es interressieren, wocher die Prüfungskomission es weiß, daß ein Student zu der mündlichen Prüfung überhaupt zugelassen ist. Sie wissen es doch auch nicht, welche schriftliche Note der Student hat? Wird vielleicht der Student und aucg die Kommission früher über die Note ungenügend benachrichtigt?



  5. #5
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Was die Prüfungskommission weiß, bzw. nicht weiß, wird vom Landesprüfungsamt geregelt. Sprich, das LPA verschickt die Ladung zur mündlichen Prüfung und setzt auch die Uni-Respektive die Prüfer über die Teilnehmer in Kenntnis.
    Bezugnehmend auf meine Vorige aussage ergibt sich also, daß demzufolge die mündlichen Prüfer mit den Ergebnissen der schriftlichen nichts zu tun haben und sie meines Wissens auch nicht kennen.
    (Besser informierte mögen diese Aussage möglichst bald berichtigen - Danke)



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