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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe Tiermediziner,

    Unser Hund (Australian Sheperd, 13-14J alt) leidet unter Lungenfibrose, Schwerhörigkeit und extrem schlechter Laufart, ihm rutschen manchmal die Hinterbeine vom Boden weg, und liegt dann auf dem Boden und kommt nicht immer hoch. Ersteres lässt sich zum Glück gut mit Medikamenten behandeln, die Laufart nur kurzfristig mit einem Cortisonmedikament. Achja, und wenn er manchmal stehen bleibt, ist oft quasi der Dorsum manus am Boden und nicht die Fingerballen. Bis Ende letzten Jahres hat er sich extrem gut gehalten, doch es wird mit dem Laufen immer schlechter. Das kann nicht lange so weitergehen ..

    Was ich zu Einschläferungsmethoden weiß, beschränkt sich leider nur auf Wikipedia. Nur Pentobarbital und Embutramid sind in Deutschland zugelassen?

    Meine generellen Fragen:

    Was für ein Medikamentencocktail wird oft für Hunde verwendet?
    Tritt der Tod bei den herkömmlichen Einschläferungsmethoden wirklich immer schnell und schmerzlos ein? Gibt es bessere Alternativen? Schwindet das Bewusstsein eines Hundes etwa genauso schnell wie bei einem Menschen mit der Spritze für die Vollnarkose, quasi sofort?

    Was ist mit Gasen, zum Beispiel Kohlenmonoxid? Man riecht es nicht, keine Luftnot, es gibt nur zunehmende Benommenheit und Euphorie bis zur Bewusstlosigkeit und Atemstillstand.



    Vielen Dank im Voraus!

    Corvidae



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    Also ich hab das Einschläfern beim Hund bisher nur mit Release gesehen. Das ist Pentobarbital in Überdosierung. Die Hunde fallen ziemlich schnell in Narkose und wachen dann einfach nicht mehr auf. Hab das bisher auch nur viermal gesehen, aber da hatte ich nie das Gefühl, dass die Tiere sich in irgendeiner Weise gequält haben.

    Es ist auf jeden Fall ne schwierige Entscheidung, aber ich finde es super, dass du dir da solche Gedanken drum machst .
    "I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
    (Bill Cosby)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke für die Antwort, Viehdoc.

    Mag jemand anderes auch etwas dazu zu sagen?



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  4. #4
    Vet-In-Progress Avatar von JazzKo
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    Vielleicht hilft Dir das hier weiter:

    "Fachgerechtes/tierschutzgerechtes Töten in der Tierarztpraxis
    von Fritz R. Ungemach (Uni Leipzig) (fettbedruckte Anmerkungen von mir!)

    Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie, Universität Leipzig
    Nach § 4 des Tierschutzgesetzes darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst nur unter
    Vermeidung von Schmerzen und nur von Personen, die dazu die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten
    haben, getötet werden. Abgesehen von der Schlachtung, besitzen nur Tierärzte aufgrund ihrer
    Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten, den Tod von Tieren so schmerzlos und so wenig
    belastend wie möglich herbeizuführen. Auch bei Gewährleistung dieser Voraussetzungen kommt als ein
    weiterer zu beachtender Faktor bei der Tötung von Tieren in der tierärztlichen Praxis hinzu, dass in der
    agonalen Phase Reaktionen des bewusstlosen Tieres auftreten können, die starke emotionelle
    Auswirkungen auf anwesende Personen, insbesondere auf Tierhalter oder auf Beteiligte bei
    Massentötungen haben können.
    Um einen sicheren und "guten" Tod zu gewährleisten, müssen folgende Faktoren immer in ihrer
    Gesamtheit erfüllt sein:
    • Minimierung von Stress, Angst und Aufregung vor Eintritt der Bewusstlosigkeit;
    • rascher Bewusstseinsverlust;
    • Atem- und Herzstillstand nach Eintritt einer tiefen Narkose;
    • Verlust der Hirnfunktionen;
    • sichere Feststellung des Eintritts des Todes und der Irreversibilität;
    • keine Gefährdung von beteiligten und anwesenden Personen durch das Tötungsverfahren.

    Die Tötung kann durch pharmakologische oder physikalische Methoden erfolgen. Am häufigsten werden
    in der Tierarztpraxis intravenös verabreichte Injektionsnarkotika eingesetzt, die über neuronale
    Mechanismen nicht nur einen raschen Bewusstseinverlust, sondern nachfolgend auch bei ausreichender
    Überdosierung eine Lähmung lebenswichtiger Zentren (Atem- und Kreislaufzentrum) in tieferen
    Hirnstrukturen bewirken. Unter Umständen können hierfür auch Inhalationsnarkotika eingesetzt werden.
    Abhängig von Tierart und Situation können auch physikalische Maßnahmen zum Töten angezeigt sein,
    die zum sofortigen Bewusstseinsverlust unter gleichzeitiger Zerstörung lebenswichtiger Zentren im
    Mittelhirn führen.
    Am besten geeignet zum tierschutzgerechten Töten von Tieren sind mittellang wirksame Barbiturate,
    wie Pentobarbital. Nicht geeignet sind Phenobarbital wegen seiner zu langsamen Anflutung im ZNS
    sowie die kurzwirksamen N-Methyl- und Thiobarbiturate, deren Wirkung nicht lange genug anhält, um
    einen sicheren Verlust der Hirnfunktion zu erreichen. Bei intravenöser Sturzinjektion (Kleintiere
    80 - 130 mg/kg; Großtiere 40 - 80 mg/kg) kommt es zuerst zu einer Ausschaltung der Großhirnrinde mit
    tiefer Hypnose und rasch eintretender Narkose ohne Exzitationsphase mit einem Niedergehen der Tiere
    innerhalb von 30 Sekunden. Bei beeinträchtigter Kreislaufsituation, insbesondere bei Vorliegen eines
    Schocks, und bei wechselwarmen Tieren kann der Eintritt der Narkose bis auf 90 Sekunden verzögert
    sein mit der Gefahr von Exzitationen (Vokalisation, Krämpfe), die aber vom Tier, ebenso wie vereinzelt in
    der agonalen Phase auftretende hypoxische Krämpfe, nicht mehr wahrgenommen werden. ALS BESITZER KANN DAS ABER SCHONMAL SCHRECKLICH SEIN!

    Anschließend kommt es der Hierarchie des Gehirns folgend zu einer Lähmung tieferer Hirnstrukturen mit
    Pupillenstarre, Atem- und Herzstillstand, die auch bei Großtieren innerhalb von ein bis vier Minuten
    eintreten. Pentobarbital eignet sich auch zur Tötung trächtiger Tiere, da der Wirkstoff schnell die
    Plazentarschranke überwinden und die neuronalen Funktionen des Fetus ausschalten kann. Eine
    vorherige Sedation oder Allgemeinanästhesie der Tiere sollte nur erfolgen, wenn eine sichere und
    schnelle intravenöse Verabreichung schwierig ist oder die Tiere widersetzlich und damit stark erregbar
    sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gängige Sedativa, z. B. α2-Agonisten oder Neuroleptika
    blutdrucksenkend wirken, wodurch sich nicht nur der Eintritt der Narkose, sondern auch des Todes
    verzögern können. Um in diesen Fällen einen sicheren Tod zu gewährleisten, sollte eine weitere
    Pentobarbitalinjektion des narkotisierten Tieres erfolgen.

    Bedeutung als Tötungsmittel besitzt auch das Präparat T 61, LAUT MEINER ERFAHRUNG WIRD DAS IMMERNOCH AM HÄUFIGSTEN VERWENDETeine Kombination aus den
    Hypnotikum/Narkotikum Embutramid mit atemdepressiver Wirkung, dem peripheren Muskelrelaxans
    Mebenzonium und dem Lokalanästhetikum Tetracain. Bei exakter und ausreichend schneller
    intravenöser Gabe kann ein rascher Bewusstseinsverlust und letztendlich Tod eintreten. T 61 weist eine
    Reihe von Nachteilen auf, die ein tierschutzgerechtes Töten schwierig gestalten können. Wegen seiner
    starken lokal reizenden Wirkung darf das Präparat nicht zu schnell intravenös verabreicht werden, da es
    sonst zu starken Schmerzen mit Abwehrreaktionen der Tiere kommt. Auch bei der erforderlichen
    langsameren Verabreichungsrate können Tiere Schmerzäußerungen von sich geben. Besonders
    schmerzhaft ist versehentliche paravenöse Fehlinjektion. Unter Bedingungen einer nicht ausreichend
    hoher Dosis, beeinträchtiger Kreislauffunktion (moribunde Tiere), teilweiser paravenöser oder zu
    langsamer Injektion kann die Anflutung von Embutramid im ZNS und damit der Eintritt einer tiefen
    Hypnose/Narkose zu lange dauern, so dass bereits eine Lähmung der Atemmuskulatur mit Ersticken bei
    noch erhaltenem Bewusstsein eintritt. Das Verhältnis der Kombinationspartner ist insgesamt als nicht
    optimal einzustufen, da im Vergleich zu Embutramid die atemlähmende Dosis des Mebenzoniums relativ
    hoch und sein Wirkungseintritt schneller ist und die Tetracaindosis für eine Kardiodepression zu niedrig
    ist. Wegen dieser Nachteile ist eine Verabreichung von T 61 nur an bereits narkotisierte Tiere
    tierschutzgerecht. (DAS WIRD AUCH IMMER SO GEMACHT

    Pentobarbital ist deshalb die erste Wahl unter den zur Tötung von Tieren zugelassenen
    Arzneimitteln. Seine Unterstellung unter das Betäubungsmittelrecht bedingt keinen wesentlichen
    bürokratischen Mehraufwand in der tierärztlichen Praxis, die eine Bevorzugung von T 61 rechtfertigen
    würde. DA SIND VIELE PRAKTIKER LEDER ANDERER MEINUNG

    Inhalationsnarkotika können zur Tötung gerechtfertigt sein, wenn eine intravenöse Verabreichung
    eines geeigneten Tötungsmittels nicht oder nicht sicher genug zu bewerkstelligen ist
    . Geeignet sind in
    Narkosekäfigen Halothan, Isofluran, Enfluran oder Sevofluran, eventuell in der Kombination mit Lachgas.
    Alleine ist Lachgas tierschützerisch nicht gerechtfertigt, da es ohne ausreichende Narkose zum Tod
    durch Hypoxie führen würde. Für kleinere Tiere kann auch Kohlendioxid (nur aus Gasflaschen, nicht aus
    Trockeneis!) eingesetzt werden, das bei > 60 Volumen% in der Inspirationsluft zu einer schnell und
    exzitationslos eintretenden tiefen Narkose mit nachfolgendem, langsam eintretendem Tod durch Hypoxie
    führt. Probleme ergeben sich allerdings bei Tieren, die länger die Atmung anhalten können, wie
    Meeressäuger, Wasservögel, Reptilien und Amphibien. Tötung mit anderen gasförmigen Stoffen, die
    durch Hypoxie ohne ausreichende Narkose zum Tod führen, sind grundsätzlich abzulehnen.
    Tötung durch Injektion sollte nach Möglichkeit immer intravenös erfolgen. Wenn ein intravenöser
    Zugang nicht möglich ist, kann das Tötungsmittel auch intraperitoneal oder intrakardial verabreicht
    werden."



    Euthanasie mitt els Gas finds ich fragwürdig. Have schon ein paar mal die Tötung von Futter- und Labormäusen mittels CO2 gesehen… das war echt grausam….

    Ich wünsche Dir viel Kraft für euren letzen gemeinsamen Gang. Ich habe meine Hündin damals zu Hause einschläfern lassen. Da konnte ich mir sicher sein, dass sie keine Angst haben muss.
    Mein Hund ist als Hund eine Katastrophe,
    aber als Mensch unersätzlich.
    Johannes Rau



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.11.2015
    Beiträge
    1.145
    fachwissen kann ich nicht beitragen - aber erfahrung als langjähriger tierhalter.
    idr katzen, 1 hund war auch dabei.
    die tiere waren jeweils auf bzw der hund in meinem arm und entsprechend genauso (be-)ruhig(t), wie ich es war und es der jeweilige zustand natürlich zuliess, schmerzen vergehen vom beruhigt sein freilich nicht...
    entsprechend zusammenreissen muss man sich schon. in narkose fielen alle schnell innerhalb weniger atemzüge und die 2. spritze gab es immer erst, wenn die narkose tief genug war. oder auch gar nicht mehr, weil nicht nötig bei einigen.
    bei einigen gab es etwas gezucke und gestrampel - aber erkennbar weiss nicht wie ausdrücken nichts gesteuertes oder so.
    und vor allem kein vergleich zu denen, bei den beiden mit denen ich nicht zum tierarzt konnte und über stunden verstarben.
    wobei ich auch bei denen den eindruck hatte, dass da nicht mehr bewusst gelitten wurde, irgendwann ist man im sterben so im "tran" streicheln und stimme beruhigten auch... aber schlimm anzusehen halt



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