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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Minoo Beitrag anzeigen
    Das Geld, ist zwar nicht viel, aber zum Verschenken auch zu schade.
    .
    wie viel ist es denn. ist ja was anderes als harz 4, weil man schon gearbeitet hat während des praktischen Jahres oder?



  2. #17
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    837
    Nein Harz 4 bekommt man nur, wenn man vorher nicht gearbeitet hat. Durch das PJ habe wir Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
    Das berechnet sich mit 60 % des vorherigen Einkommens. Im PJ verdient man 880 EUR. Jetzt darfst du selber rechnen.
    Ich werde das später auch auf jeden Fall beantragen. Sonst wüsste ich nämlich auch nicht, wie ich mir den Lernmonat finanzieren sollte.
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    1.145
    das stimmt so nicht, alg2 bekommt man immer dann, wenn das eigene einkommen ob nun aus arbeit oder alg1, unterhalt etc nicht an das existenzminimum reicht und keine vorrangigen leistungen bezieht oder zumindest theoretisch möglich wären wie zb bafög.

    @urlaub in den ersten 6 monaten - wer war das noch, brutus?
    entspricht schlicht nicht meinen erfahrungen. bis dato ist mir noch kein arbeitgeber untergekommen, der von urlaub in der probezeit begeistert war, teils war sogar laut vertrag der anspruch auf mind. 6 monate betriebszugehörigkeit aufgeschoben.
    und letztlich hat man ja nur 1/12 anspruch je monat. aber gut, vielleicht hats bei ärzten und apothekern da was andres.



  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    118
    Wie ist denn die Bezahlung im PJ bei euch begründet? Es ist doch auch Teil des Studiums, oder?

    Gönne es euch natürlich. Aber die Begründung bei uns Humanmedizinern das PJ nicht zu bezahlen, bzw. nicht flächendeckend, nicht einheitlich und auf Bafög-Satz beschränkt, ist v.a. dass es doch Teil des Studiums sei. Und auch die, die freiwillig mehr zahlen möchten, werden daran gehindert. Warum also wird das PJ bei euch mit 880 Euro/Monat bezahlt?…Es geht nicht um eine Neiddebatte…



  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von WhiteMountains Beitrag anzeigen
    @urlaub in den ersten 6 monaten - wer war das noch, brutus?
    entspricht schlicht nicht meinen erfahrungen. bis dato ist mir noch kein arbeitgeber untergekommen, der von urlaub in der probezeit begeistert war, teils war sogar laut vertrag der anspruch auf mind. 6 monate betriebszugehörigkeit aufgeschoben.
    und letztlich hat man ja nur 1/12 anspruch je monat. aber gut, vielleicht hats bei ärzten und apothekern da was andres.
    Der Urlaubsanspruch in der Probezeit kann nicht per Arbeitsvertrag ausgehebelt werden, weil das Bundesurlaubsgesetz gilt und dort keine entsprechende Beschränkung oder Ausnahmeregelung existiert.
    Urlaub in der Probezeit muss dem Arbeitgeber nicht gefallen, er kann ihn jedoch nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigern (was in der Praxis zudem schwer nachzuweisen sein dürfte).


    Zitat Zitat von mountainview Beitrag anzeigen
    Wie ist denn die Bezahlung im PJ bei euch begründet? Es ist doch auch Teil des Studiums, oder?
    Nein, das PJ ist nur für diejenigen verpflichtend, die eine Approbation als Apotheker anstreben. Es ist Zulassungsvoraussetzung für das 3. Stex ("Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung"). Jedoch haben Pharmazeuten schon mit dem 2. Stex das Studium abgeschlossen (Regelstudienzeit von 4 Jahren) und könnten anschließend schon promovieren oder als Pharmazeuten in die Industrie gehen.
    Während des PJ ist man Praktikant/Auszubildender und erhält ein "Gehalt" oder Ausbildungsvergütung, wenn man so will. Wohl ähnlich wie damals im AiP (Arzt im Praktikum) bei uns Humanmedizinern.



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