teaser bild
Seite 2 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 23
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    03.02.2016
    Beiträge
    39

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    @Absolute Arrhythmie: Vielen Dank, dann könnte mein Plan funktionieren, falls 4 Semester anerkannt werden

    @Liel: Es gibt einige Hauptgründe für mich. Z.B. einige gesetzliche Änderungen in Russland, die besondere Nachteile für Absolventen haben. Zusätzlich, mit einem russischen Abschluss, der in Deutschland anerkannt wurde, kann ich nur in Deutschland arbeiten und auch in Russland ist er weniger wert als ein Abschluss in Europa. Mit einem Abschluss in Europa allerdings, habe ich grundsätzlich alle Möglichkeiten, auch in Russland wäre er Gold wert. Und warum Deutschland? Wegen der Sprache, aber auch dem Land. Ich kann mir gut vorstellen dort zu leben.

    Es wäre wirklich toll, falls jemand noch Antworten auf meine Fragen hat.



  2. #7
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Wegen der Bewerbung:
    soweit ich weiß, ist es möglich, sich sowohl für das 1. FS als auch für ein höheres FS zu bewerben.

    Zu den Hochstufungen musst du in der Tat bei den jeweiligen Unis nachlesen, denn da macht jeder eher sein eigenes Ding.

    Und danke für die Antwort, das macht wirklich Sinn!

    Wegen dem C1-Nachweis schreibt uniassist:
    Das Test-DaF-Zeugnis ist der einzige Deutschnachweis, der durch uni-assist online verifiziert werden kann. Wenn Ihre Prüfungsergebnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen, Sie aber das Zeugnis nicht rechtzeitig einreichen können, können Sie uns auch die Anmeldebestätigung für die Prüfung einreichen. Die Anmeldebestätigung muss das Datum der Prüfung und die Teilnehmernummer enthalten und bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uns eingereicht werden. Die Anmeldebestätigung für die Test-DaF-Prüfung muss nicht in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.



    Wichtig: Sollten Ihre Ergebnisse zu diesem Zeitpunkt noch nicht online abrufbar sein, reicht die Zusendung der Teilnehmer-Nummer und des Testtermins allein nicht aus. Zusätzlich müssen Sie uns nach Veröffentlichung Ihrer Ergebnisse darüber informieren, dass diese nun online vorliegen. Bitte senden Sie uns hierzu eine Nachricht über unser Kontaktformular. Ohne Ihre Nachricht können wir Ihre TestDaf-Ergebnisse nicht online verifizieren.

    Vielleicht da einfach mal nachfragen, ob das möglich ist, sich trotzdem zu bewerben, ohne dass man die Ergebnisse hat.



  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    03.02.2016
    Beiträge
    39
    Ich werde mich an uniassist wenden, aber wahrscheinlich gibt es dafür keine Nachreichfrist.

    Auf uniassist steht auch Folgendes geschrieben, unter Zeugnisse:

    "Alle Zeugnisse müssen komplett in der Originalsprache in amtlich beglaubigter Kopie und zusätzlich in vereidigter Übersetzung eingereicht werden; das ist nicht in elektronischer Form möglich, sondern nur in Papierform.

    Kopien von beglaubigten Dokumenten – egal ob sie elektronisch oder in Papierform vorliegen – sind nur einfache Kopien und selbst nicht beglaubigt. Eine Kopie gilt nur dann als beglaubigt, wenn sich der Beglaubigungsstempel im Original darauf befindet."

    Ich glaube, ich verstehe das nicht ganz. Ein paar Fragen

    - kann ich von einer vereidigten Übersetzung eine beglaubigte Kopie anfertigen? (Ansonsten explodieren ja meine Kosten wenn ich für 35 Universitäten 35 Dolmetscher Rechnungen bekomme?!)
    - kann ich von einer beglaubigten Kopie eines Originales wiederum eine beglaubigte Kopie anfertigen?

    Ich finde leider keine Informationen, was für ein höheres Semester benötigt wird. Wahrscheinlich:

    - Abiturzeugnis beglaubigte Kopie
    - Abiturzeugnis vereidigte Übersetzung
    - Notenübersicht (Moskau) beglaubigte Kopie
    - Notenübersicht (Moskau) vereidigte Übersetzung
    - Immatrikulationsbescheinigung (Moskau) beglaubigte Kopie
    - Immatrikulationsbescheinigung (Moskau) vereidigte Übersetzung
    - Anerkennungsbescheid (Landesprüfungsamt Düsseldorf) beglaubigte Kopie


    Oder ist der Anerkennungsbescheid genug, da Düsseldorf bereits die oben gelisteten (ersten sechs) Dokumente bekommen und geprüft hat?



  4. #9
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    12.12.2004
    Ort
    Berlin
    Semester:
    FA
    Beiträge
    6.064
    Privet Shiek,

    du kannst deine Originale und die "originale Übersetzung" kopieren und mit den Originalen (als Beweis für deren Echtheit) zum Amt gehen und 35 Kopien beglaubigen lassen. Das kostet zwar auch Geld, sollte aber unter 35 Originalübersetzungen liegen.

    Poka
    Doubt kills more dreams than failure ever will.



  5. #10
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
    Registriert seit
    02.12.2008
    Beiträge
    5.513

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Wahrscheinlich brauchst du sich auch gar nicht unbedingt an allen Unis zu bewerben. Ich erkundige mich nochmal genauer für dich wie deine Chancen stehen. Hab auch meinem Kommilitonen den Link zum Thread geschickt, vielleicht meldet er sich auch noch hier.

    Eine ausführliche Nachricht von mir kommt in dem nächsten Tagen, bin gerade nur mobil online.



Seite 2 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook