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Wenn du nach Deutschland zurück kommst, kannst dich ja immernoch in der ÄK anmelden (bzw. musst du sobald du ärztlich tätig werden willst). Wie sieht es aus- brauchst du die noch für Arztausweis oder so? Mit dem Versorgungswerk hast du wahrscheinlich auch nichts zu tun und die Zeitschrift gibbet ja online falls man da Wert drauf legt.
Ansonsten hab ich noch nicht gemerkt, dass mir das irgendwas bringt.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3