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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    bez Befreiung DRV: uh, danke. darüber hab ich gar nicht nachgedacht.....ich scheine etwas naiv da herangegangen zu sein....
    Geändert von ahava (26.02.2016 um 23:24 Uhr) Grund: sinn



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    @klingelpütz:
    Approbation oder Berufserlaubnis ist natürlich zwingend notwendig; was darüber hinausgeht, kann der Auftraggeber bestimmen, z. B. Facharzt vs. Assistenzarzt, Zusatzbezeichnungen, Fachkunde Strahlenschutz, ITS-Erfahrung usw.



  3. #13
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    Ok, das ist dann sozusagen auftragsgebunden. Aber generell geltende Vorgaben scheint es nicht zu geben.
    Ich kann es mir irgendwie nicht so wirklich vorstellen, wie man für eine Woche zum Beispiel als Honorardienstler auf einer internistischen Station arbeiten will. Das fachliche Können ist da ja nicht unbedingt das Allerwichtigste, das einen das hinbekommen lässt. Ohne das Haus mit seinen Strukturen zu kennen, kann das doch eigentlich gar nicht funktionieren, schon gar nicht so, dass eine Verwaltung bereit wäre, diesem Kollegen das Dreifache dessen zu zahlen, was festangestellte Ärzte bekämen. Aber nun gut, das ist ja hier nicht Thema, sorry.



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Von den Honoraren sollte man sich nicht blenden lassen und voreilige Schlüsse ziehen, weil mehr dahintersteckt, als man auf den ersten Blick vermuten mag:
    - Die Honorarkraft muss sämtliche Sozialabgaben selber abführen, es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss zu KV, PV, Versorgungswerk.
    - Die Honorarkraft muss sich um eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung selber kümmern.
    - Die Honorarkraft hat keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
    - Die Honorarkraft kann selten mit werktäglichen Aufträgen rechnen, es wird also viele Tage im Monat ohne jedes Einkommen geben. (Geschäftsrisiko)
    - Mit dem pauschalen Honorar sind alle sonst üblichen tariflichen Zuschläge sowie Zulagen abgegolten.
    - Neben der starken zeitlichen Flexibilität (oft nur ein bis wenige Tage Vorlauf) muss auch eine örtliche Flexibilität berücksichtigt werden, da geeignete Honorarärzte manchmal von weiter her anreisen müssen, Fahrtkosten jedoch nicht übernommen werden.
    - etc.

    Die ersten beiden Punkte gelten nicht bei einer kurzfristigen Anstellung, aber auch in dieser neueren Konstellation bleiben genug Argumente übrig, wieso man als kurzfristige "Aushilfe" (und oft geht es nur um einzelne Dienste, besonders nachts und am Wochenende) einen deutlich höheren Stundenlohn als die Festangestellten erhalten sollte.
    im 2500. Beitrag.



  5. #15
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    Ich wiederrum verstehe nicht, weshalb man sich als Arzt entscheidet, zu grotesk schlechten Konditionen nach Marburger Bund zu arbeiten.

    Dieser Verein gehört aufgelöst. Deren Tarife liegen netto bei ca. 50-75% dessen, was man problemlos netto auf dem freien Markt heutzutage in Deutschland verdient. Insbesondere die Vergütung von Bereitschaftsdiensten und Hintergrunddiensten. 150-200 EUR für 24 Std. Hintergrunddienst. Wenn das nicht gegen die Berufsordnung verstößt?

    Hört nicht auf Märchen von wegen AG-Anteile. AG-Anteil zur RV, zur KV und zur PV, das sind ca. 20%. Brutto erhält man auf Honorarbasis aber mind. 3x so viel, wie auf Marburger Bund. In der ANÜ übrigens auch.
    Geändert von PsychoFan (03.03.2016 um 23:13 Uhr)



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