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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Gwen
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    wie läuft das eigentlich mit der Notenzusammensetzung?
    Habe im schriftlichen eine 3 (228 Pkt.). Könnte ich jetzt mündlich eine 5 machen? 3+3+5 = 11; 11:3 = 3,66
    oder sogar eine 6? 3+3+6 = 12; 12:3 = 4 ???
    Oder hat man automatisch nicht bestanden, wenn man im mündlichen eine 5 oder eine 6 hat?



  2. #2
    Guest
    hi ,

    soweit ich weiß benötigst du in deiner mündl. prüfung eine 4.
    eine 5 kannst du dir nur leisten , wenn du schriftlich eine 2 geholt hast.
    viel glück



  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Meinem Vorredner kann ich mich nur anschließen.
    Eine 5 in einem Prüfungsteil setzt zum bestehen eine 2 in dem anderen vorraus. (ÄAppO, §13, Abs.3)
    Gemäß den "Rittern der Kokosnuss" kann ich außerdem sagen :
    Die 6 scheidet völlig aus, d.h. EINE 6, egal wo bedeutet : Man ist durchgefallen.
    Somit brauchst Du mit einer 3 im schriftlichen mindestens eine 4 im mündlichen

    Grüße aus Regensburg und viel Glück
    Geändert von Froschkönig (31.08.2001 um 16:47 Uhr)



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