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Der Marburger Bund hat mir zum Thema folgendes geschrieben: .....verhält es sich bei TZ-Kräften bei der Reduzierung der Anzahl von Bereitschaftsdiensten nun aber nicht zwingend in demselben Verhältnis wie bei der Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit...d.h. 6 Dienste als Vollzeitstelle heißt nicht 4,8 Dienste bei 80 % Stelle.....
wiederum aber... dabei muss nach dem Bundesarbeitsgericht die Einteilung zum Bereitschaftsdienst in einem angemessene Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit stehen.....
Naja ich denke das Problem kann man eh nur mit Besetzung der fehlenden Stellen lösen ....