Ich hab nur einmal im Rettungsdienst hospitiert und einmal zum Intubationspraktikum. Das lief aber als Rahmenvertrag mit meinem eigentlichen Arbeitgeber, der mich auch offiziell dort hin geschickt hat für die NEF-Einsätze und die Inübungshaltung.
LEtztendlich ist es eine Art Praktikantenvertrag- also dass du nicht unbeaufsichtigt arbeitest, du eine Restrisikoversicherung nachweist, dass du kein Geld und Urlaub bekommst, Schweigepflichtsverpflichtung, Verpflichtung Anweisungen von Vorgesetzten Folge zu leisten, keine weiteren Verpflichtungen für die aufnehmende Klinik., Unfallschutz wäre noch wichtig..... (je nach Konstellation). Am elegantesten wäre, wenn das irgendwie als Austausch über deine Klinik läuft.
Achso- die Einsätze wurden natürlich für die Zusatzbezeichnung angerechnet. Aber dafür braucht´s auch keine Weiterbildungsermächtigung.
Ich hatte nur mal bei meiner ÄK nachgefragt, weil ich befürchtet hatte, das mir eine Untersuchung am Ende nicht zahlenmäßig nicht reicht und ein kompletter Weiterbildungsabschnitt von 3 Monaten dafür unverhältnismäßig gewesen wäre.