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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.10.2011
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    Den Vertrag wird dir üblicherweise die "andere" Klinik vorlegen, kenne ich zumindest so. Den müssen dann du und auch deine eigene Verwaltung unterschreiben, es geht denen darum, dass du fest angestellt und versichert bist. In manchen Kliniken muss man sogar noch mal zum dortigen Betriebsarzt
    Kann nur empfehlen vorher zu klären, was man dann überhaupt selbst machen darf - wir haben in der Nähe eine renommierte Kinderklinik, dort darf man.... zuschauen 50mal halt...
    Trotzdem interessant, mal andere Arbeitsweisen zu sehen



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  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Ich hab nur einmal im Rettungsdienst hospitiert und einmal zum Intubationspraktikum. Das lief aber als Rahmenvertrag mit meinem eigentlichen Arbeitgeber, der mich auch offiziell dort hin geschickt hat für die NEF-Einsätze und die Inübungshaltung.

    LEtztendlich ist es eine Art Praktikantenvertrag- also dass du nicht unbeaufsichtigt arbeitest, du eine Restrisikoversicherung nachweist, dass du kein Geld und Urlaub bekommst, Schweigepflichtsverpflichtung, Verpflichtung Anweisungen von Vorgesetzten Folge zu leisten, keine weiteren Verpflichtungen für die aufnehmende Klinik., Unfallschutz wäre noch wichtig..... (je nach Konstellation). Am elegantesten wäre, wenn das irgendwie als Austausch über deine Klinik läuft.

    Achso- die Einsätze wurden natürlich für die Zusatzbezeichnung angerechnet. Aber dafür braucht´s auch keine Weiterbildungsermächtigung.

    Ich hatte nur mal bei meiner ÄK nachgefragt, weil ich befürchtet hatte, das mir eine Untersuchung am Ende nicht zahlenmäßig nicht reicht und ein kompletter Weiterbildungsabschnitt von 3 Monaten dafür unverhältnismäßig gewesen wäre.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #23
    Registrierter Benutzer
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    04.03.2015
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    Wollte mich nochmal für die Info bei euch allen bedanken, das hat jetzt gerade massivst dazu beigetragen, dass ich eine sehr nette Stelle angenommen habe. Ihr seid super!!



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  4. #24
    Registrierter Benutzer
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    Homburg/Saar
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    Ich hoffe es ist ok, wenn ich den alten Faden wiederbelebe. Ich bin an meiner zweiten Stelle in der Anästhesie, 4. Jahr. An meinem aktuellen Haus wurde die Geburtshilfe geschlossen bevor ich die Kreissaal PDAs anfangen konnte. Bin die einzige Assistentin hier in der Abteilung, sonst nur FÄ, Rotationen gibt es keine festen.
    Jetzt habe ich hier gerade gelesen, dass sowas auch als Hospitation gesammelt werden kann. Ich frage mich nur, wie das funktionieren soll bei insgesamt 50 PDA, die man gemacht haben muss. Würde doch selbst bei Geburtsschwerpunkthäusern ewig dauern und dann ist man den ganzen Tag da für 1-2 PDA? Kennt jemand eine Klinik, die einen für sowas überhaupt nimmt und kann mir einen Tipp geben? Bin etwas verzweifelt, weil ich örtlich gebunden bin mit Familie und nicht schon wieder wechseln kann.



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  5. #25
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    14.03.2007
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    @laraloo : Also im Logbuch stehen 100 rückenmarksnahe Anästhesien - da ist keine Aufschlüsselung von PDA vs. SPA. Was du halt gemacht haben solltest sind 25 Sectiones und insgesamt 50 geburtshilfliche Eingriffe. Ob du die in ner Hospitation voll kriegst wage ich zu bezweifeln ...



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