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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    ich habe mich gerade versucht durch die Regularien bzgl. Abrechnen von Sonographien im ambulanten Bereich zu belesen, so richtig schlau geworden bin ich aber nicht. Vielleicht kann einer von euch weiterhelfen.
    Mein aktueller Chef (Klinik) meint, ich solle frühzeitig mit dem Sammeln von Sonos anfangen, wenn ich die Berechtigung bekommen will, das später ambulant auch abrechnen zu dürfen. Im Sonokurs, den ich neulich besucht habe, wurde gesagt, dass wenn man die Anforderungen während seiner Assistenzarzt-Zeit erarbeitet, dann kann man die Berechtigung ohne Kolloquium etc. erwerben. Da ich für den FA Allgemeinmedizin eh 400 Sonos gemacht haben muss (gleiche Anzahl wie nach Ultraschallvereinabrung gefordert bei Abdomen-Sono) erscheint mir das recht lukrativ.
    Nun habe ich mal recherchiert und bin dabei auf die Ultraschallvereinbarung gestoßen. Beim Durchlesen sind folgende Fragen offen geblieben:

    - Da steht was davon, dass das genutzte Gerät gewisse Anforderungen erfüllen muss. Um das zu belegen, soll man eine aktuelle Bilddokumentation vorlegen, die nicht älter als drei Monate sein darf. Heißt das, ich soll zum Zeitpunkt der Antragstellung nochmal zu meinem dann ehemaligen Chef gehen und ihn um ein aktuelles Sonobild bitten? Erscheint mir sehr umständlich...
    - Dem Antrag soll ein Nachweis beigelegt sein, dass ich in das Gerät eingewiesen wurde. Reicht da ein formloser Text von meinem Chef?
    - ggf. kann ja meine Dokumentation überprüft werden. Reicht es, wenn ich meine Sonobilder auf den Kopierer lege oder muss ich wirklich jedes Bild doppelt ausdrucken, eins für mich und eins für die Patientenakte? Wenn ich den Antrag nach meiner FA-Prüfung stelle, werde ich ja nicht mehr zwingend an dem Haus tätig sein, wo ich einen Teil der Untersuchungen gemacht habe und habe dann auch somit keinen Zugriff mehr auf die Akten.

    Hat jemand von euch diesbezüglich schon irgendwelche Erfahrungen gemacht oder kann mit Tipps aushelfen?
    Danke!



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  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Ohne Kassensitz kannst Du ambulant keine Sonographie abrechnen, d.h. spruchreif wird das Ganze eh erst dann, wenn Du eine Praxis übernimmst. Solang Du angestellt bist, läuft das über den Praxisinhaber oder denjenigen, der die ambulante Kassenzulassung besitzt, und dann hast Du mit der Geräteprüfung nix am Hut.

    Bei Praxisübernahme muß das Gerät bei der KV zugelassen sein, die Berechtigung für Abdomen-Sono-, SD-Sono und Gefäß-Doppler erwirbst Du automatisch mit der Facharztanerkennung. Dokumentation sollte vorhanden sein, wird aber nur in Einzelfällen geprüft.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
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    Das bezieht sich alles erst auf die Zeit mit ambulanter Ermächtigung/Kassensitz. Ich habe, als ich mich 2015 niedergelassen habe, bei der LÄK den Antrag auf Anerkennung der sonographischen Leistungen aus meiner Facharztausbildung gestellt. Mit dem Anerkennungsschreiben und einem Antrag, in dem das in der Praxis vorhandene Gerät aufgeführt war und die Einweisung dokumentiert war.
    Wir Kinderärzte mussten in Thüringen die ersten 12 Dokumentationen (4 Bilder pro Patient, inkl. einer bestimmten Doku) zur Hüftsonographie zur U3 einreichen. Ist die in Ordnung, kommt man in Gelegenheitsprüfungen, genauso wie bei den anderen Sonographien. Wobei außer der U3-Hüfte alles selten ist.
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



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  4. #4
    endlich fertig! Avatar von lala
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    Alles erst interessant sobald du als Niedergelassener mit der KV abrechnest.
    Wenn die Inhalte, die die Sono-Vereinbarung fordert, ohnehin mit deiner aktuellen WBO abgedeckt werden, musst du später nur den Antrag stellen und brauchst kein Kolloquium mehr. Alles was zum Zeitpunkt deiner FA-Prüfung nicht Inhalt der WBO war, muss später im Kolloquium nachgewiesen werden (und da wirst du nur zugelassen, wenn du entsprechend genug Untersuchungen nachweisen kannst).
    Das Gerät muss dann der KV bekannt sein, Bilddokus muss man einsenden (auch bei Neuanschaffung) und dann bekommst du persönlich die Genehmigung enstprechende Ziffern abzurechnen.
    Hin und wieder will die KV eine neue Bild-Doku um das Gerät zu prüfen oder auch um dich stichprobenartig zu prüfen. Ich durfte 2015 von 5 Patienten die gesamte Doku einreichen (hat die KV zufällig ausgewählt), und hier gibts genaue Anforderungen was wie dokumentiert sein muss....fällt man auf, darf man noch mehr einreichen....



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Danke! Das hat Licht ins Dunkel gebracht. Da scheint mein Chef nicht allzu gut informiert zu sein.



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