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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Welcher Tarifvertrag gilt oder gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Überstunden?
    Ansonsten lies mal hier nach http://www.ra-wittig.de/ratgeber/rat.../ueberstunden/
    Gibt keine Betriebsvereinbarung. Danke, wird mir das mal zu Gemüte führen.

    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Ja, aber so aufwendig ist es ja nun wirklich nicht, den Zettel am Ende des Monats in nen Umschlag mit der Aufschrift "an die Personalabteilung" zu schicken. Ganz ehrlich: wär das allererste, was ich machen würde!!
    Um wie viele Überstunden handelt es sich denn?

    Meine Meinung: Überstunden, die nicht einmal geltend gemacht wurden, kann man sich sonstwohin schieben. Da könnte ja am Ende des Jahres jeder kommen und sagen, ich hab ich Januar 50 ÜS geschoben. Alles, was ich bisher ergoogeln konnte, bezieht sich auf Überstunden, die zuvor geltend gemacht wurden. Das ist bei Dir aber nicht der Fall.

    PS zum Thema Arbeitsgesetzbuch. Das gibt es in Deutschland nämlich nicht.
    Boah, Moorhuhn. Jetzt mach mal n Punkt. Wenn alles so gelaufen wäre, wie es sollte, würde ich diesen Beitrag hier nicht verfasst haben. Es läuft nicht immer alles glatt, aus den verschiedensten Gründen. Ich hab aber den Beitrag ganz sicher nicht geschrieben, um mir hier postwendend einen Einlauf nach dem anderen von Dir einzufahren... dann hätte ich gleich mit unserer Personalabteilung telefonieren können. Wollte lediglich mal nachfragen, ob jemand eine ähnliche Situation kennt. Wenn Du nicht helfen kannst, sondern hier nur versuchst, mir eine reinzuwürgen, dann tob Dich doch in einem anderen Thread aus. Woher kommt hier immer der Drang danach, jemanden so anzukacken. Ich hab nur gefragt und niemanden hier beleidigt. Das nervt, echt!! Und ... mein Gott, ich bin kein Jurist ... es gibt Anwälte für Arbeitsrecht. Aus welchen Büchern die ihre Weisheiten nehmen, ist mir Peng. Wollte nur wissen, ob da jemand mehr zu weiß, als ich. Sonst muss ich mich da eh einlesen oder nachfragen.



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  2. #7
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Ich will Dir keine reinwürgen, ich will Dir nur deutlich machen, daß es kein so großer Aufwand ist. Und das ist mitnichten böse gemeint. Ich habe eine solche Situation noch nicht gehabt, obwohl bei meinem allerersten Arbeitgeber auch so eine Zettelwirtschaft herrschte - nur daß dort eben gefordert wurde, die Zettel monatlich einzureichen. NACHDEM der Chef unterschrieben hat. Mein Problem damals war, daß der Chef sich weigerte die Zettel zu unterschreiben, da er der Meinung war, ich hätte ja schneller arbeiten können (ebenfalls als Berufsanfänger). Da das völlig utopisch war, habe ich die Zettel direkt in der PA abgegeben. Der Mensch von der PA wußte aber nicht so recht, wie er mit den nicht-unterschriebenen Zetteln umgehen sollte.

    Fazit war: ich habe nach 10 Wochen das Arbeitsverhältnis gekündigt. Eben jener Personaler guckte mich mitleidig an und sagte: "Tja, mit all Ihren Überstunden hatten Sie letzten Donnerstag Ihren letzten Arbeitstag." Rein rechnerisch hätte ich so um die 60 Überstunden in der Zeit angesammelt. Die wurden mir Monate später mit - ACHTUNG!! - 32 Cent vergütet. Das war ein Witz, dafür hätten sie mir nichtmal die Abrechnung per Post schicken müssen. Klagen ging aber nicht, da der Chef die Zettel nie unterschrieben hatte und die ÜS offiziell nicht existierten.

    Bei einem anderen Arbeitgeber wußte ich nicht, daß mir eine Poolbeteiligung zusteht. Ich habe erst 9 Monate nach Stellenantritt von einem Kollegen davon erfahren. Die PA dort war so schlau, mir auch nur den noch nicht verjährten Zeitraum nachzuzahlen - in diesem Fall 6 Monate. Für mich ein Verlust von ca. 500 Euro. Klagen auch hier sinnlos.

    Ein drittes Beispiel: ich habe irgendwann im November gemerkt, daß mir die Auszahlung für den Pfingstsonntags-Dienst fehlte. Anruf bei der Personalabteilung mit der Auskunft, sie würden das mit der übernächsten Abrechnung abgelten. Mit dem Hinweis auf die Verjährungsfrist nach 6 Monaten habe ich auf die sofortige Auszahlung bestanden - Antwort der Personalerin: "Ach, Sie kennen sich ja offensichtlich aus..."

    Alles was die Personaler so treiben, machen sie meist mit voller Absicht. Sie lassen dumme Ärzte wie uns - und da eben besonders gerne Anfänger, die sich nicht auskennen - auflaufen und sagen hinterher "Ätschibätsch". Oder sie stellen sich blöd. So lange, bis Du merkst, daß sie Dir was vorenthalten - dann werden sie plötzlich blitzgescheit und hauen Dir irgendwelche Paragraphen um die Ohren.... Das habe ich in den letzten 7 Jahren gelernt.

    Mein Senf zum Thema. Wie im Link von Firebird zu lesen ist, scheint das mit der 3-Monatsfrist (Stichwort Ausschlußklausel) schon gültiges Recht zu sein, wenn es keine hausspezifische Regelung gibt. Nimm Dir meinen gutgemeinten Rat zu Herzen und reiche in Zukunft monatlich am besten mit Unterschrift vom Chef ein!


    EDIT: habe mir Firebirds Link nochmal weiter durchgelesen - vielleicht könnte dieser Abschnitt für Dich interessant sein:
    Zitat Zitat von http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsrecht/ueberstunden/
    Wirksamkeit der Überstundenabgeltung – Ausschlussfrist:

    Da für Arbeitnehmer häufig die Ausschlussklauseln unwirksam sind, da die Arbeitgeber alte Arbeitsverträge verwenden mit alten Ausschlussklauseln oder aber gar keine Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, können Arbeitnehmer noch Überstunden bis zur Verjährungsgrenze geltend machen.

    Verjährung von Überstundenansprüchen

    Die Verjährung für Überstundenansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist, also immer am 31.12. eines jeden Jahres. Bis zum 31.12.2013 können daher noch Ansprüche auf Überstundenabgeltung geltend gemacht werden, die im Jahr 2010 entstanden sind. Werden die Überstundenansprüche aus dem Jahr 2010 nicht bis zum 31.12.2013 gerichtlich geltend gemacht, sind sämtliche Überstundenansprüche aus dem Jahr 2010 verjährt und weg.

    Sind die Überstunden angeordnet worden?

    Um Geld für Überstunden vom Arbeitgeber zu erlangen muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet wurden oder aber die Arbeiten, die zu Überstunden führten, dringlich und unaufschiebbar waren. Nur in diesen Fällen ist eine Überstundenvergütung überhaupt zu erwarten.
    In Zusammenhang mit
    Zitat Zitat von Olympus
    Also bei uns läuft das so ... wir dokumentieren unsere Überstunden auf einem Zettel ... von wann bis wann gearbeitet und welchen Grund es für die Überstunden gab.
    könnte vielleicht nochwas draus werden... Also, schau in Deinem Vertrag/Tarifvertrag nach, ob es eine Ausschlussklausel gibt und wenn nicht, dann häng Dich dahinter! Viel Erfolg!
    Geändert von Moorhühnchen (20.03.2016 um 18:19 Uhr)
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  3. #8
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Nimm Dir meinen gutgemeinten Rat zu Herzen und reiche in Zukunft monatlich am besten mit Unterschrift vom Chef ein!
    Hey, das mach ich auf jeden Fall. Aus solchen Vera***hereien lernt man ja am besten. Wenn ich da jetzt nicht mehr raus komme, Pech gehabt! 1 : 0 für die Personalabteilung! Klar ist das dann ärgerlich. Werde da auch in Zukunft besser drauf achten. Aber dass ich das in der Vergangenheit nicht getan habe, kann ich jetzt schlecht wieder rückgängig machen. Für die Zukunft habe ich Deine Worte aber definitiv im Ohr!
    Morgen nehme ich meinen Vertrag nochmal genau unter die Lupe! Danke für eure Anregungen!!



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  4. #9
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Morgen nehme ich meinen Vertrag nochmal genau unter die Lupe! Danke für eure Anregungen!!
    Tu das! Und melde Dich irgendwann mal, wie die Geschichte ausgegangen ist!
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  5. #10
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    Wenn ich solche Geschichten lese, bekomme ich immer das kalte Kotzen. Warum ist eine elektronische Zeiterfassung eigentlich nicht Pflicht?



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