Eine Freundin macht im April eine Praxis auf und hat genau diese Dinge gerade durch. Barrierefreiheit war vorgeschrieben (BW), aber man darf sich "freikaufen". Genauen Betrag kenne ich nicht, war aber deutlich vierstellig. Es musste mit den Belegen, warum denn keine Rampe die fünf Stufen am Eingang hoch gebaut werden konnte, ein Antrag eingereicht werden. In ihrem Fall war es so, dass, wenn die Rampe baurechtlichen Bestimmungen entsprochen hätte, diese 12m lang hätte sein müssen, so dass sie einmal über die Straße hätte reichen müssen. Diesen Antrag musste zwingend ein Architekt machen, der dafür 6000 Euro berechnete. Sie baut dennoch eine Rampe hin, über die Kinderwagen und Rollstühle in das Gebäude hineingelangen können, die aber nicht den offiziellen Bestimmungen entspricht aber dennoch erlaubt ist. Aber schön, dass sie dafür um die 10000€ zahlen muss, weil sie ja keine "richtige" Rampe hinbauen kann...