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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    in der Weiterbildungsverordnung von Bayern stehen folgende Vorgaben:
    60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte
    gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
    • 24 Monate in der stationären psychiatrischen und
    psychotherapeutischen Patientenversorgung
    • 12 Monate in Neurologie
    • können bis zu 12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung
    des Gebietes angerechnet werden
    • können bis zu 12 Monate Kinder-und Jugendpsychiatrie und -
    psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und
    Psychotherapie
    oder
    6 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin,
    Neurochirurgie oder Neuropathologie angerechnet werden
    • können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet
    werden
    Bedeutet das, dass man auch 48 Monate stationär in einer Psychiatrie arbeiten kann, oder kann man maximal 24 Monate einbringen?

    viele Grüsse,
    tensun



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    69
    Man kann 48 Monate in der Psychiatrie stationär arbeiten. Man MUSS jedoch mindestens 24.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke schön.



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