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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Beiträge
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    Liebe Kollegen,
    es wäre schön, wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte...

    Ist es bei privat krankenversicherten angestellten Ärztinnen so wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen,
    dass während eines Berufsverbots (also KEINE Arbeitsunfähigkeit) der Arbeitgeber weiterzahlt und sich dann dass Geld von der KV, in diesem Fall der PKV holt??

    Und dass sich das besagte Gehalt während der Zeit des Berufsverbots ganz normal auf die Berechnung des Elterngelds auswirkt und nicht wie z. B. bei Entgeldfortzahlung ab der 6 Woche der AU nicht miteingerechnet werden darf??

    Über Infos bin sehr dankbar!!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
    Mitglied seit
    26.10.2003
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    Sesshaft geworden in der Pädiatrie
    Beiträge
    3.328

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    Hallo,

    es nennt sich nicht Berufsverbot, sondern Beschäftigungsverbot, wenn man wegen der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten darf.
    Hier ein Link dazu: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...d=DE&did=20403

    LG
    Annekii
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



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