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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Ja, hab ich im Examen irgendwie vergessen, das sie schon Meto hat...so würd ich es dann auch anders kreuzen... aber da steht ja nichts von "ihr zusätzlich geben" ... sondern :"Welches der folgenden Pharmaka ist zur dauerhaften antihypertensiven Weiterbehandlung dieser Patientin am ehesten Empfehlenswert" ... und dann muss man sagen: Entweder Meto + Fosinopril ... oder eben Atenolol wenn wir von ganz vorne anfangen...weil ich würde sagen VHF vor Diabetesprotektion^^



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  2. #12
    Unregistriert
    Guest
    Ich bin auch eine der wenigen die Atenolol genommen hatte. Den Namen hab ich bei Amboss wenigstens auch mal gelesen und mir sogar gemerkt, dass es gut bei älteren Menschen ist. Von Fosinopril hat ich noch nie was gehört (da könnte das IMPP auch mal aus Spaß irgend eine Vorsilbe vor -pril oder -setron setzten und ich würde denen auch glauben, das es das gibt... Granisetron kannst ich bis dato auch nicht) Es war mir natürlich schon klar, dass es ein ACE-Hemmer ist.
    Aber Atenolol gefiel mir besser und das Argument VHF ist ja eigentlich auch gut.
    Außerdem bin ich davon ausgegangen, das es um eine Neueinstellung der Therapie geht.

    Ich find die Frage so also nicht eindeutig beantwortbar...



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  3. #13
    gamo lefuzi nibe
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    Naja, sie hat systolische Werte von 200/175/160 laut Fallbeschreibung, d.h. sie braucht auf jeden Fall ne Optimierung ihrer antihypertensiven Therapie und da bietet sich ein zusätzlicher ACE-Hemmer wegen Diabetes natürlich an.



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Ja natürlich, aber das gilt nur solange, wie du eine Behandlung Meto + X einleiten willst...wenn du von der Lage ausgehst, was zur dauerhaften antihypertensive Weiterbehandlung ohne irgendwelche Vormedikation geeignet ist, wäre zwar wohl weder ein ACE Hemmer noch ein b-Blocker als Monotherapie ausreichend, aber ich würde dann eher den b-Blocker bevorzugen wegen VHF...die Frage ist meiner Meinung nach dahingehend nicht ausreichend ausformuliert und anfechtbar! Steht ja nirgends zusätzlich zur bestehenden Medikation o.ä. ...



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  5. #15
    glückspilz Avatar von nostalgia
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    ich fand die frage auch blöde formuliert.. die sichern sich doch sonst auch immer ab, da hätte es ein "zusätzlich zur bestehenden medikation" schon noch sein dürfen!
    take me far away
    take us both today
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