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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen!

    Ich bin Vollzeit nach TV-L an einer Universitätsklinik beschäftigt (und hier wird das Arbeitszeitgesetzt nicht eingehalten! )

    Ich würde mir nun gerne am Wochenende oder an dienstfreien Tagen wie bspw. gesetzlichen Feiertagen etwas dazu verdienen und habe da ein ganz gutes Angebot einer Honorarztagentur, allerdings im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass mich die Honorarztagentur sozusagen anstellt (Steuerklasse IV ) und netto bezahlt.

    Formal handelt es sich somit also um eine Nebentätigkeit, die ich dem Arbeitgeber auch gemeldet habe. Hat jemand mit solch einer Situation Erfahrung und kann mir jemand Auskunft darüber geben, in wie fern mir meine Klinik diese Tätigkeit untersagen könnte, bzw. was Gründe hierfür wären? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür viel Handhabe gibt, oder?

    Und mal ganz frech: Gibt es für die Klinik oder den Arbeitgeber irgendeine Möglichkeit überhaupt herauszufinden, ob ich einer Nebenbeschäftigung nachgehe? (Dass das nicht sauber wäre, ist mir klar)

    Danke für Eure antworten



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Wenn der Arbeitgeber begründeten Verdacht hat, dass deine Nebentätigkeit zu einer Beeinträchtigung deiner Arbeitsleistung führt (z.B. jedes Wochenende ) darf er es dir verbieten. Im Zweifel kannst du natürlich ein Verbot auf seine Verhältnismäßigkeit prüfen lassen. Da beides angestellte Tätigkeiten sind musst du außerdem das Arbeitszeitgesetz auch einhalten wenn beide Beschäftigungen gemeinsam beurteilt werden.
    Nicht anzeigen einer Zweitbeschäftigung ist eine Grund für eine fristlose Kündigung.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Memeo Beitrag anzeigen
    Ich würde mir nun gerne am Wochenende oder an dienstfreien Tagen wie bspw. gesetzlichen Feiertagen etwas dazu verdienen und habe da ein ganz gutes Angebot einer Honorarztagentur, allerdings im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass mich die Honorarztagentur sozusagen anstellt (Steuerklasse IV ) und netto bezahlt.
    Du meintest wahrscheinlich Steuerklasse VI. Was soll "netto bezahlt" heißen?



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Genau, ich meinte Steuerklasse VI. Tippfehler...

    Und die Frage war, ob es für den "Hauptarbeitgeber" eine Möglichkeit gibt herauszufinden, ob ich einer Nebentätigkeit nachgehe. Nicht, ob er mir dann kündigt...



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  5. #5
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Hm, Du willst wissen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand aus Deiner Uniklinik-Verwaltung mitbekommt, wie Du in der Nachbarschaft Honorardienste machst? Tja, das kann wohl keiner so genau sagen, die Frage ist eher, ob Du Zocker genug bist, um das zu riskieren...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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