Ob du als Assistenzarzt KV-Dienste machen darfst hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Da gibt es himmelweite Unterschiede.
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Ob du als Assistenzarzt KV-Dienste machen darfst hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Da gibt es himmelweite Unterschiede.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Bisher kannte ich aus Erzählungen von Freunden auch nur, dass man in fortgeschrittener WB (4. Jahr?) KV-Dienste machen dürfe. Ist das andernorts an den FA gebunden?
In Hessen reicht ein Jahr (!) klinische Erfahrung, sonst sind eher 2-3 Jahre vorgeschrieben.
http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=65132