- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Hallo,
im Gespräch mit einer Kollegin kamen folgende Fragen auf:
1. Für die WB zählen ja nur 6-Monats-Abschnitte. Was ist mit einem BV wegen Schwangerschaft (individuelles BV), das z.B nach 2 oder 4 Monaten eines Abschnitts kommt? Man darf ja wegen Schwangerschaft nicht benachteiligt werden, können da auch kürzere Abschnitte zählen?
2. Wie verlängert sich so ein 6-Monats-Abschnitt wenn man zb 80% arbeitet?
3. Muss man zur FA-Anerkennung der ÄK die Zeiten durch Verträge belegen? Wenn man zb am 3 eines Monats angefangen hat und dann FAST 6 Monate später zum 1. eines Monats aufhört und der AG einem 6 Monate bescheinigt, reicht das dann?
4. Was ist wenn man nicht wusste/vergessen hat, die TZ bei der ÄK zu beantragen, können die das noch rückwirkend genehmigen?
Danke schon mal!
And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...