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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    und inzwischen gibt es auch einige neue Indikationen für Thalidomid. Dazu gehören bestimmte Hauterkrankungen, Multiples Myelom und sogar auch Morbus Crohn.

    An sich also ein toller Wirkstoff, solange man beachtet welches Enantiomer man verabreicht.
    Vollzeit-PhiP



  2. #12
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    Zitat Zitat von WhiteMountains Beitrag anzeigen
    thalidomid, lenalidomid und pomalidomid - aktuelles formular von 2016 zu sehen hier http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=4

    btm rezepte sind in so fern aufwendiger als "normale" rezepte als zb die abgabe im buch eingetragen werden muss, sie nur 7 tage gültig sind und in dem zeitraum auch abgerechnet werden müssen, einige formalien auf dem dokument selber zu überprüfen sind, höchstabgabemengen zu beachten sind uä. siehe zb https://www.deutsche-apotheker-zeitu...n-zu-vermeiden
    ahhh alles klar, jetzt hab ich den Unterschied auch verstanden. Das muss man das spätestens zu letzten Examen gut drauf haben. und falls sowas mal im PJ kommt, weiß ich zumindest grob Bescheid.



  3. #13
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    gilt die ausführliche Dokumentation nur für BTM Rezepte?

    Ich meine, dass es auch für Bluttransfusionen und Sera gilt. Leider weiß ich nicht, auf welcher Art von Rezept diese zu verordnen sind?
    Gibt es dafür auch ein besonderes Rezept?

    Und noch eine zweite Frage schwirrt mir im Kopf: Muss auf einer Rezeptur die Laufzeit oder Aufbrauchfrist oder beides angegeben werden?
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



  4. #14
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Lissminder Beitrag anzeigen
    An sich also ein toller Wirkstoff, solange man beachtet welches Enantiomer man verabreicht.
    Und da willst Du Dich drauf verlassen?
    Ich würde den Satz anders formulieren: An sich ein (guter) Wirkstoff, solange man die Vorschriften beachtet und eine sichere Kontrazeption zur Auflage macht!

    Zitat Zitat von Phosphorsalzperle Beitrag anzeigen
    gilt die ausführliche Dokumentation nur für BTM Rezepte?
    Siehe oben: Btm-Rezepte, T-Rezepte.

    Ich meine, dass es auch für Bluttransfusionen und Sera gilt. Leider weiß ich nicht, auf welcher Art von Rezept diese zu verordnen sind?
    Gibt es dafür auch ein besonderes Rezept?
    Seit wann gehen denn Bluttransfusionen über die Apotheken? Transfusionen regelt das Transfusionsgesetz. Da kann man nachlesen, wie das abzulaufen hat... (Blutspendedienste, Blutbanken, Labor, Versand, Transfusion, Nachbehandlung...)

    Und noch eine zweite Frage schwirrt mir im Kopf: Muss auf einer Rezeptur die Laufzeit oder Aufbrauchfrist oder beides angegeben werden?
    M.W.n. nicht. Zumindest habe ich nie etwas in der Richtung drauf geschrieben. Was meinst Du denn? Dass der Patient das Zeug nur 5 Tage nehmen soll? Dass das Zeug nach Anbruch nur 6 Wochen benutzt werden soll? Neee, sowas kommt da nicht drauf...
    I'm a very stable genius!



  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    was meinst du jetzt? das rezept mit der rezeptur oder das fertige rezepturarzneimittel?
    letzteres muss durchaus ua mit verwendbarkeitsfrist (wenn nötig mit genauem datum oder auch sowas wie "innert 6 wochen nach anbruch") versehen werden.
    und mit Hinweisen zur Lagerung, falls erforderlich.
    siehe apbetro, den paragraphen hab ich jetzt net mehr im kopf, müsst ich googlen, ist ja doch schon ein paar tage her. müsste aber ziemlich am anfang stehen.



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