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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Wenn du keine Zeit für eine Ausbildung oder Fortbildung hast, würde ich dir empfehlen nach anderen Möglichkeiten zu suchen. Wie zum Beispiel einer Weiterbildung die du auch online machen kannst. Eine Cousine von mir hat so eine Weiterbildung zum Logistikmeister online angefangen, weil sie keine Zeit für eine echte Ausbildung wegen den Kindern hat.

    Auf (Ups, hier stand mal ein Werbelink!) hat sie auch ein gutes Angebot für die IHK Weiterbildung in Düsseldorf bekommen, sie macht das alles online und es funktioniert Einwand frei. Wenn du interessiert bist, würde ich dir empfehlen mal einen Blick auf ihr Angebot zu werfen! ^^

    LG
    Geändert von Brutus (18.09.2018 um 15:58 Uhr)



  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Kann man da auch den Staplerschein erwerben?



  3. #18
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Aber nur, wenn Du Klaus heißt!
    I'm a very stable genius!



  4. #19
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Klara2 Beitrag anzeigen
    Werdet ihr angehalten zunächst ausgefallene Dienste nachzuholen oder zu schieben?
    Hat es da einen Einfluss draufob diese im Urlaub oder in der Fortbildung lagen?

    Würde mich interessieren,wie es bei euch gehandhabt wird.
    Danke
    Da ja der Jahresurlaub und die Fortbildungstage für alle Vollzeitkräfte per Definition im Tarifvertrag gleich sind, braucht man eigentlich nur darauf achten, daß über das Jahr gerechnet die Dienste halbwegs gerecht verteilt werden und kann dann ggf. im nächsten Jahr "Minderleister" etwas mehr in die Pflicht nehmen. Zumindest wurde das zu meinen KH-Zeiten so gehandhabt. Wer mehr Dienste machen wollte, konnte das natürlich tun. Zusätzlich hatten wir eine Statistik über Freitag/Samstagnachtdienste und Tagdienste separat geführt, um zu vermeiden, daß sich die einen ein goldenes Näschen verdienen und die anderen Minusstunden wg. FZA aufgebrummt kriegen.
    Teilzeitkäfte werden natürlich anteilig heruntergerechnet.
    Außerdem wird ja der Urlaubsplan i.d.R. weit vor dem Dienstplan und für ein ganzes Jahr erstellt, so daß sich hier keine Konflikte ergeben sollten. Wenn man die "Urlaubswochenenden" frei haben will, muß man das natürlich vorab entsprechend beantragen, und dann wird das genehmigt oder auch nicht....
    Das ganze setzt natürlich ein Mindestmaß an Kollegialität bzw. Einsicht seitens der Planungs-OA voraus....
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #20
    Diamanten Mitglied
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    An meinem alten Haus hatten alle Assistenten etwa 5 Dienste, wenn man eine Woche weg war oder auch zwei, hat man die in den anderen Wochen gemacht. Allein ein Wochenende gab früher 3 Dienste (fr-sa-so), später 2 (nur fr und so), da kriegt man theoretisch auch in einer Woche 4 Dienste unter.



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