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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen, entschuldigt die vielleicht blöde Frage, aber ich blick gerade nicht durch. Ich bin seit drei Monaten in einem kleinen Krankenhaus angestellt nach dem o.g. Vertrag und habe inzwischen schon über 50 Überstunden angesammelt. Ein Kollege von mir, der zwei Monate vor mir eingestellt worden ist und ebenfalls schon sehr viele Überstunden angesammelt hat, hat nun einen Teil ausbezahlt bekommen, genauer gesagt hat er für 40 Überstunden 200 Euro bekommen und hier habe ich gerade Verständnisprobleme. Ich verstehe den Vertrag nämlich so, dass zu unserem Stundenlohn nochmal 15% dazukommen oder liege ich da falsch? Sprich ich müsste bei Gehaltsstufe 1, dann doch so um die 15 Euro bekommen, oder nicht? Für alle konstruktiven Antworten wäre ich sehr dankbar Lisa



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Also, wie viel die Überstunde wert ist weiß ich nicht. 40h sind aber 1 Woche Arbeit,also ungefähr 1/4 vom Gehalt. 200€ für 40h ist eine Frechheit.

    Wichtig ist, dass die Überstunden spätestens 3 Monate nachdem sie angefallen sind eingefordert werden müssen. Sonst verfallen sie.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Mal langsam.

    Erstmal muss man viele Dinge klären bevor man von "Frechheit" spricht, wenn es doch wie in Post 1 nur um "Verständnisprobleme" geht.

    Überstunden: wie werden die erfasst? Direkt? Müssen die dann beantragt werden? Bis wann? Was genau wird ausbezahlt? Die Überstunden? Die Dienste? Beides? Wenn was ausbezahlt wird wieviele Überstunden verbleiben dann noch? Alle? Keine? Ein Teil?

    So pauschal kann man diese ganzen Dinge nicht sagen, daher: erstmal in der eigenen Klinik informieren und dann wieder posten.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Gehen wir mal davon aus, dass ihr eure Überstunden auf ein Konto sammelt (so wird das bei uns auch gehandhabt). Wenn diese dann ausgezahlt werden (wenn man zum Beispiel so schlecht besetzt ist, dass man nicht "Überstundenfrei" nehmen kann) sollte schon nach TV-Ärzte/VKA §11(1)a ein Zuschlag von 15% gezahlt werden müssen. Das Grundgehalt für eine Stunde entspricht dem Stundenlohn der jeweiligen Entgeltgruppe (in deinem Fall I) der Stufe 3.

    Konkret heißt das: 4596,81 (= Grundgehalt Entgeltgruppe I, Stufe 3) / 176 (= ca. die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat) x 1,15 = 30,03 € (brutto)

    In dem Rechenbeispiel geht es allerdings rein um die Überstunden an sich. Nachtdienstzuschläge o. Ä. werden bei uns zB sofort ausgezahlt.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Sonst frag doch einfach mal in der Personalabteilung nach!



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