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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    12.09.2006
    Beiträge
    5.499
    Für diesen Mutterschutz wurde ja auch nicht umsonst Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte lang gekämpft, da können wir in Deutschland meiner Meinung nach echt froh drüber sein.



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  2. #17
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    03.02.2016
    Beiträge
    659
    Ich würde behaupten, man kann es vorher gar nicht einschätzen. Ich hätte nach der Sectio noch gar nicht zur Uni kommen können glaube ich. Nach 2 Wochen waren es nur ein paar Dutzend Meter die ich am Stück geschafft habe... Also körperlich kann es auch schwierig sein. Vom Emotionalen her sowieso. Ich habe durch die Sectio etwas gebraucht um mich richtig als Mutter zu fühlen, aber als das bei mir ankam nach circa 5 Tagen oder so war ich erstmal eine richtige Glucke.. Eigentlich bis heute Auch die 3 Tage Hammerexamen als der Kleine 8 Monate alt war waren die Hölle - nicht wegen des Exmanes, sondern wegen der Trennung.. Da musste ich abpumpen, mein Mann hätte mir das Kind aber auch zum Stillen gebracht (bei so kleinen noch keine Option würde ich sagen, die brauchen noch zu lange...). Aber als ich noch schwanger war dachte ich auch, dass ich das Kind total gut abgeben kann... Tja. Und dann kam das Kind

    Aber unabhängig davon dass ich es mir schwer vorstellen kann.. Ich meine gelesen zu haben, dass man sich frei entscheiden kann ob man Prüfungen Antritt oder nicht! Schau mal im den Gesetzestext. Und zur Not kannst du dich ja krank schreiben lassen...

    Dein Kind könnte ja auch früher zur Welt kommen (oder später...) sodass es dann schon wieder/noch ganz anders sein kann...



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  3. #18
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    17.07.2004
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    Endspurt zu... äh ja... zu...
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    11.799
    Ich hätte es 2-3 Wochen nach der Geburt wohl eher gemacht/geschafft/gewollt als nach 14-16 Wochen... aber ich war auch anders, war nach 2 Wochen auch mal nen Abend im Kino und so...

    Hast Du die Möglichkeit, es Dir offen zu halten? Und die Prüfung ggf. ohne grossen Nachteil relativ spontan nicht anzutreten?
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    5.026
    Es ist von Uni zu Uni verschieden. Du musst es in deinem konkreten Fall mit deiner Uni klären. Auch wenn es für Studenten keinen Mutterschutz gibt, gibt es manchmal Uni interne Regelungen. Falls du an der Prüfung teilnehmen darfst, gibt es meistens auch die Möglichkeit sich kurzfristig abzumelden. Ich würde mich einfach mal anmelden und dann spontan entscheiden, ob du dich in der Lage fühlst die Prüfung abzulegen.

    Zitat Zitat von Salzi19 Beitrag anzeigen
    Für diesen Mutterschutz wurde ja auch nicht umsonst Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte lang gekämpft, da können wir in Deutschland meiner Meinung nach echt froh drüber sein.
    Sehe ich auch so. Aber was spricht dagegen 2 Wochen vor Entbindung noch 2 Stunden eine Klausur zu schreiben? Ich meine du gehst ja auch ins Kino oder triffst dich mit Freunden. Ich fände es nicht gut, wenn Klausuren grundsätzlich im Mutterschutz verboten wären.



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  5. #20
    Schwester Avatar von amy-mia
    Mitglied seit
    17.04.2011
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    Vielen lieben Dank für eure Antworten.
    Wie ihr bereits selbst schon gesagt habt, ist jede Schwangerschaft, Geburt und Phase danach individuell. Niemand wird mir vorher sagen können, ob ich in der Lage dazu bin. Ich finde es nur eine absolute Frechheit es grundsätzlich zu verbieten. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso ich solche Entscheidung nicht selbst treffen darf.
    Insbesondere für Erwerbstätige Frauen ist der Mutterschutz durchaus sinnvoll. Wer will schon 8 h am Tag arbeiten gehen, wenn man "frisch geworfen" hat, aber wie Miss_H schon sagte, ist es eigentlich eine Schande, dass es verboten wird.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es an unserer Uni eine interne Regelung die es verbietet, d.h. ich werde von der Prüfungsanmeldung auch ausgeschlossen. Also ich könnte mich da nicht mal einfach anmelden. Echt traurig. Aber prinzipiell, wenn man es dürfte, kann man denke ich jederzeit davon zurücktreten.
    Ich werde mich an das Studentenwerk wenden und mal sehen ob sich was machen lässt,
    aber ansonsten kommt ja im Januar die Gesetzesänderung von der Schwesig, in der aber wenn ich das richtig verstanden hab, steht dass es flexibel für die Studenten gestaltet werden kann. Mal schauen, wie es aussieht, wenn man den Gesetzesentwurf einsehen kann.



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