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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    long time ago
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    Da die Bundesaerztekammer nur der Verein der Landesaerztekammern ist, die jedoch die Körperschaften öffentlichem Rechts, kommt es auf die an. Soll heißen, die Umsetzung der einzelnen Landesaerztekammern kann zeitlich voneinander abweichen.
    Wissen macht nichts.



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  2. #17
    searching for knowlegde Avatar von Thunderstorm
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    6. WBJ
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    Aloha
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    Also auf dem Kongress "Operation Karriere" vorletzten Samstag in München hieß es ganz offiziell, dass Bayern Vorreiter wäre und die Förderung genehmigt sei und angewendet werden muss.
    be strong - you never know who you are inspiring the light of truth ever wins A‘ohe hana nui ke alu ‘ia







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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Thunderstorm Beitrag anzeigen
    Also auf dem Kongress "Operation Karriere" vorletzten Samstag in München hieß es ganz offiziell, dass Bayern Vorreiter wäre und die Förderung genehmigt sei und angewendet werden muss.
    Finde ich witzig! Inwiefern denn Vorreiter? Wenn es doch alle betrifft? Und in Punkto Info an Betroffene weitergeben hat das mit der Vorreiterrolle ja auch null geklappt, da wissen alle mehr Bescheid als wir...



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    "Ab dem 1. Juli können Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinarztpraxis mit einem monatlichen Gehaltszuschuss von 4 800 Euro rechnen. Damit erhalten Weiterbildungsassistenten, deren Stelle gefördert wird, ein Gehalt, das mit dem von Ärzten in der stationären Weiterbildung vergleichbar ist."

    http://www.aerzteblatt.de/archiv/180...en-und-Zentren



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Ist es nicht auch so das man in Regionen mit drohendem Hausarztmangel nochmal 250 Euro mehr bekommt und dort wo schon ein Mangel besteht 500 Euro mehr?



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