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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #261
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    [QUOTE=Hämatopoesie;2086921]Bin mal gespannt, wie das in der Zukunft wird - was ist, wenn der Landarzt heiratet und der Partner in einer ganz anderen Ecke arbeitet? Kann man den Arzt dann zwingen, eine Fernbeziehung zu führen? Soweit ich weiß, ist das bei anderen Berufen eben nicht im Vertrag geregelt, sondern ergibt sich wenn dann so auf freiwilliger Basis oder wie man das auch immer ausdrücken mag...

    Hey, ich kann dir nicht ganz folgen.
    Der Zugang zum Studienplatz erfolgt unter der Bedingung, in einer bestimmten Region für eine bestimmte Zeit zu arbeiten. Wüsste nicht was die individuelle Verpartnerung damit zu tun hat.
    Wenn man mal Bundesbeamte oder Soldaten als Beispiel heranzieht, sieht man recht schnell das so etwas ( arbeiten in X, Partner wohnt/arbeitet in Y) durchaus funktioniert. Dort ist dann das gesamte Gebiet der BRD der mögliche Einsatzort.



  2. #262
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    Geändert von pillango (06.02.2019 um 10:27 Uhr)



  3. #263
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Danke für die beiden Links, pillango.
    Ich habe mich schon lange nicht mehr mit dem Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze beschäftigt, aber daß es mit der Wartezeit immer extremer wurde, habe ich natürlich mitbekommen und fand diese Variante, an einen Studienplatz zu bekommen, im Laufe der Zeit immer schlechter. Denn da wurden Lebensentwürfe jahrelang nur darauf aufgebaut, daß man das, was man aktuell macht (im Zweifel eine Ausbildung nach der anderen) eigentlich gar nicht möchte, weil man ja auf das Medizinstudium wartet.
    Das fand ich sowohl für den Bewerber selbst, als auch für alle an seinen diversen Ausbildungen beteiligten Personen nicht sonderlich zielführend.
    Insofern begrüße ich die Abschaffung der Wartezeitquote sehr.
    Inwieweit die "Eignungsquote" und das "hochschuleigene Auswahlverfahren" letztlich abgewandelte Wartezeitquoten sind, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, wie oft man sich für jedes der Verfahren bewerben darf.
    Gleichzeitig begrüße ich die beiden letztgenannten Verfahren, gerade eben weil Studienplatzbewerber eine Chance bekommen, deren Abitur (dessen Eignung als Zulassungskriterium ja nicht sooo toll ist) nicht so gut war.
    Daß ein Verfahren eingeführt werden soll, welches die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung länderübergreifend vergleichbar machen soll, klingt zwar gut.....aber ob das wirklich suffizient umgesetzt werden kann/ wird?



  4. #264
    formerly known as Leoline95 Avatar von fovea
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    letzendlich wird es nichts daran ändern, dass es zu wenig Studienplätze für die ganzen Bewerber gibt. Finde es aber dennoch gut so wie es geplant ist. Wirkt auf mich zunächst mal fairer. Mal sehen wie es jetzt mit der Umsetzung funktionieren wird.



  5. #265
    Registrierter Benutzer
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    Geändert von pillango (09.02.2019 um 10:21 Uhr)



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