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Aus der Ärztezeitung, für alle die die anstehenden Änderungen noch nicht kennen:
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Zulassung und Prüfung: Soziale Kriterien fallen in die Waage
Im Auswahlverfahren für das Medizinstudium sollen neben der Abiturnote künftig auch mindestens zwei weitere Kriterien Anwendung finden. "Diese sollen insbesondere die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft der Bewerber einbeziehen", heißt es.
Auch eine Ausbildung, Tätigkeit oder ehrenamtliches Engagement im medizinischen Bereich werden künftig berücksichtigt .
Hochschulen werden unterstützt, die Auswahlverfahren entsprechend anzupassen und etwa Auswahlgespräche als Instrument zu etablieren. Das Bundesforschungsministerium wird Projekte zur Begleitforschung der Entwicklung fördern.
Eine Erhöhung der Studienplatzzahl ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Die Ärztliche Prüfung umfasst drei Abschnitte. Im ersten Abschnitt soll es eine schriftliche (nach vier Semestern) und eine mündlich-praktische Prüfung (nach sechs Semestern) geben.
Der Gegenstandskatalog des zweiten, schriftlichen Abschnitts der Staatsprüfung wird das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag überarbeiten.
Ausgangsbasis könne der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) sein. Die abschließende Prüfung beinhaltet weiter die Prüfung am Patientenbett und wird zusätzlich um Fragestellungen ausschließlich zu Innerer Medizin, Chirurgie und Allgemeinmedizin sowie einem Wahlfach ergänzt.
Die Hochschulen sind aufgefordert, "neue kompetenzorientierte Lehr- und Prüfungsformate zu erproben und weiterzuentwickeln".
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