Da scheint jemand schon mehr zu wissen:
(betrifft Wartezeitquote)
"Zum Wintersemester 2018/19 wird das Vergabeverfahren in dieser Quote geändert: Es zählen nicht mehr die Semester, die seit Erwerb des Abiturs vergangen sind, sondern die Zahl der Bewerbungssemester. Bei einer Bewerbung z. B. für den Studiengang Humanmedizin wird daher nur gezählt, wie oft man sich bei Hochschulstart schon für diesen Studiengang beworben hat. Da pro Semester nur eine Bewerbung für einen Studiengang möglich ist, kann beispielsweise mit einer Humanmedizin-Bewerbung kein Bewerbungssemester für einen anderen Studiengang, z. B. Zahnmedizin, gesammelt werden.
Diese Neuregelung kann wegen des Vertrauensschutzes in die bisherige Regelung nur mit einer Übergangsregelung eingeführt werden: Bei einer Bewerbung innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Neuregelung, also im Wintersemester 2018/19, Sommersemester 2019, Wintersemester 2019/20 und Sommersemester 2020, werden die seit 2008 gesammelten Wartesemester als Bewerbungssemester auf den Studiengang angerechnet, für den die Bewerbung erfolgt.
Hintergrund der Neuregelung sind die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der überlangen Wartezeit. Ob die Neuregelung tatsächlich zur angestrebten Verringerung der Wartezeit bis zur Zulassung führt, bleibt abzuwarten. "
aus: https://studienplatz-klage.de/alles-...zeitzulassung/