Die Kopftuchentscheidung ist verdammt schwierig zu treffen,beneide da die Richter am BVG nicht wirklich. Man hat ja auch an dem sehr knappen Ergebnis gesehen,daß da die Meinungen sehr auseinandergehen. Es ist halt schwierig staatliches Neutralitätsgebot und Religionsfreiheit in einem solchen Fall gegeneinander abzuwiegen. Ich tendiere zur Entscheidung der Karlsruher Richter, es der Frau zu erlauben,kann aber auch die andere Seite verstehen. Dennoch denke ich,solange die Frau ihren Job gut macht,was sie ja offensichtlich tut,gibt es keinen Grund,ihn ihr zu verwehren. Wo ich den Strich ziehen würde,wären tief schwarz verschleierte Frauen, die ihren Glauben auch anderen aufzwingen wollen-hatten da mal so eine Krankenschwester,aber das ist wirklich gottseidank die Ausnahme. Und ob sie nun ein Tuch auf dem Kopf oder,wie ich,ein Kreuz um den Hals hat, das ist mir egal,wichtig ist der Mensch dahinter.