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  1. #6
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    Also mir wurde hochschwanger eine Stelle in der Praxis nach der Elternzeit angeboten.Allerdings kannte der Chef einen Kollegen von mir und so ergab sich das.
    ich musste nach meiner Schwangerschaft in der Klinik auch auf die entsprechenden Gesetzestexte hinweisen.



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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Angina Beitrag anzeigen
    Eine Bekannte von mir ist während ihrer Weiterbildung schwanger geworden und 1 Jahr in Elternzeit gewesen. Danach wurde der Vertrag angepasst auf Teilzeit-Arbeit, aber nicht verlängert.
    Was heißt angepasst. Wurde ein neuer Vertrag unterschrieben oder der alte angepasst? Dann kann sie ja immernoch die ihr zustehende Verlängerung einfordern. Da hierfür laut Gesetzestext kein Antrag oder ähnliches erforderlich ist glaube ich nicht, dass es hier eine Frist gibt bis zu der man sich melden müsste. Einfach ein freundliches Schreiben an die Klinik, das man davon ausgeht, dass sich der Arbeitsvertrag wie gesetzlich im entsprechenden Gesetz (Paragraf nennen) festgelegt um die Zeiten der Elternzeit, des Mutterschutzes und um die Zeiten der Reduzierung wegen Kinderbetreuung verlängert und man gerne sein neues Vertragsende mitgeteilt hätte. Dann mal abwarten was kommt. In der Regel führt das zu kurzer heftiger Betriebsamkeit ggf. auch der Anruf einer Sachbearbeiterin ("das ist mir ja ganz neu, das geht ja so gar nicht" --> freundlich und bestimmt bleiben, sie soll es mit ihrem Vorgesetzten bzw. Rechtsabteilung klären, klarer Rechtsanspruch, ...). Sollte die Klinik gar nicht einlenken sollte man ggf. einen Anwalt rechtzeitig einschalten.



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