Oh man ich bin gerade total überfordert mit der ganzen Sache und dem Juristendeutsch. Eigentlich wollte ich mich auf meine Schwangerschaft freuen und jetzt muss ich mich mit so einem Mist rumärgern...
Danke WhiteMountains für den Link! In meinem neuen Vertrag habe ich nichts gefunden, was besagt, dass ich nicht vor Arbeitsantritt kündigen dürfte. Müsste also gehen.
Dann steht da drin:
"Nimmt der Arbeitgeber die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfristen auf, ohne das hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder verweigert er endgültig oder vorübergehend die Arbeit, hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe zu zahlen"
Lese ich das richtig, dass wenn ich 4 Wochen vor Arbeitsbeginn kündige, ich keine Strafe zahlen muss?