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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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  2. #7
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    Oh man ich bin gerade total überfordert mit der ganzen Sache und dem Juristendeutsch. Eigentlich wollte ich mich auf meine Schwangerschaft freuen und jetzt muss ich mich mit so einem Mist rumärgern...

    Danke WhiteMountains für den Link! In meinem neuen Vertrag habe ich nichts gefunden, was besagt, dass ich nicht vor Arbeitsantritt kündigen dürfte. Müsste also gehen.
    Dann steht da drin:
    "Nimmt der Arbeitgeber die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfristen auf, ohne das hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder verweigert er endgültig oder vorübergehend die Arbeit, hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe zu zahlen"
    Lese ich das richtig, dass wenn ich 4 Wochen vor Arbeitsbeginn kündige, ich keine Strafe zahlen muss?



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  3. #8
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    Ich bin kein Anwalt...und hatte bisher gottlob auch nicht allzu viel mit welchen zu tun..
    Für meine Begriffe ist es ein Unterschied, ob man einen (laufenden, der ist ja abgeschlossen, auch wenn die zu erfüllende Leistung ( Arbeitsantritt) zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart ist) Vertrag ordentlich kündigt oder nur die Arbeit verweigert und den Vertrag damit bricht.



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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Bist du im Marburger Bund oder im Hartmann-Bund? Dann kannst du dich dort beraten lassen. Ist ja auch die Frage, inwiefern du die kurze fehlende Zeit an deiner Klinik nachholen kannst (wegen der 3- oder 6-Monats-Regelung in der WBO), wenn du zwischendrin woanders arbeitest...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Und vielleicht kann man von denen auch prüfen lssen, ob das Berufverbot richtig ist. In deinem Text klingt es nicht so als ob du das freiwillig machst. Eigentlich finden sich in einer Klinik immer Aufgaben die man auch als Schwangere machen darf. Das würde dein 7 Wochen Problem lösen. Das Berufsverbot soll dem Schutz von Mutter und Kind dienen und nicht dem Arbeitgeber.



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