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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich habe ein großes Problem mit meinem neuen Arbeitgeber. Vielleicht weiß einer von euch einen Rat.
    Ausgangssituation ist folgende: Ich bin in der Weiterbildung Allgemeinmed. und arbeite aktuell in der Inneren stationär. Ende August wäre nach zwei Jahren mein Vertrag ausgelaufen und ich wäre in eine Praxis gewechselt. Nun bin ich aber schwanger geworden und mein jetziges KH hat ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (große Disskusion, daran gibts nichts zu rütteln). Dadurch fehlen mir bis zum eigentlichen Vertragsende 7 Wochen Innere, die ich aber nach der Elternzeit nachholen kann.
    Nun hatte ich aber schon einen Vertrag in der Praxis unterschrieben, wo ich im September anfangen wollte. Dort hin zu gehen, kommt für mich persönlich aber nicht in Frage, da ich es mir sehr schwer vorstelle, irgendwann später nochmal 7 Wochen Innere irgendwo anders nachzuholen. Dazu kommt natürlich der Aspekt, dass ich dort nur 3-4 Monate arbeiten würde bevor ich in den Mutterschutz gehe.
    Der Praxisinhaber ist darüber natürlich sehr erbost, dass er jetzt ab September vielleicht ohne WB-Assi dasteht bzw. falls er jemanden findet, die IPAM Förderung nicht rechtzeitig genehmigt wird und will mich nicht aus seinem Vertrag lassen.
    Habt ihr irgendeinen schlauen Rat, wie ich die Sache sinnvoll lösen könnte? oder war schonmal jemand in der Situation, dass er von einem unterschriebenen Vertrag zurück getreten ist?



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  2. #2
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    In welcher SSW bist du denn und was ist der Grund des Beschäftigungsverbotes? Wenn wegen der Schwangerschaft nichts dagegen spricht, warum bittest du deinen jetzigen Chef nicht, dass Arbeitsverhältnis bis Ende Schwangerschaft/Elternzeit ruhen zu lassen. Dort kannst du eh keine Weiterbildungszeit wahrnehmen und dann gehst du übergangsweise in die Praxis. Vorausgesetzt, dass der Praxisinhaber sich darauf einlässt. Aber dann hätte der vielleicht mehr Zeit einen Ersatz zufinden und du sammelst noch mal ggf. 6 Monate Weiterbildung in der Praxis und steigst in der Inneren noch mal nach der Schwangerschaft ein.



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  3. #3
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    Ich weiss jetzt nicht, in wie fern es für Ärzte / Ärzte in Weiterbildung besondere Regelungen gibt, aber ganz allgemein kann ein Arbeitsvertrag zwar nicht widerrufen oder aufgehoben werden, wohl aber vor Arbeitsantritt gekündigt.
    Unter Einhaltung der gleichen Fristen, die auch nach Arbeitsantritt gelten .



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  4. #4
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    Der Grund des BV ist eine Versicherungsgeschichte, da hat die Geschäftsführung wohl irgendwas verbockt. Es werden quasi alle nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV geschickt ohne wenn und aber. Mag man finden wie man will, aber das ist so akut scheinbar nicht zu ändern und deswegen muss ich es so hinnehmen.
    In der Praxis würde ich maximal 3-3,5 Monate arbeiten können bis zum Beginn des MuSchu. Da ist dann wieder das blöde dran, dass ich eigentlich 6 Monate Ortho benötige für die WB und ich dann später irgendwann nochmal den Rest nachholen muss. So wie das bisherige Gespräch mit der Praxis verlaufen ist, ist man dort alles andere als begeistert und scheint wenig kooperativ, also nach der Elternzeit wieder kommen könnte schwierig werden.
    Das mit dem Ruhen lassen des alten Vertrags klingt eigentlich nach einer guten Lösung, ist nur die Frage ob man irgendwo anfangen möchte, wo einem vorgeworfen wird, dass man mit seiner Schwangerschaft der Praxis schadet (Zitat!).



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  5. #5
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    Zitat Zitat von WhiteMountains Beitrag anzeigen
    Ich weiss jetzt nicht, in wie fern es für Ärzte / Ärzte in Weiterbildung besondere Regelungen gibt, aber ganz allgemein kann ein Arbeitsvertrag zwar nicht widerrufen oder aufgehoben werden, wohl aber vor Arbeitsantritt gekündigt.
    Unter Einhaltung der gleichen Fristen, die auch nach Arbeitsantritt gelten .
    Ja, darüber habe ich auch nachgedacht. Ich habe laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, auch in der Probezeit. Es steht nicht explizit da, ab wann das zählt bei vorzeitiger Kündigung. Aber im Netz steht meist, dass es ab Beschäftigungsbeginn zählt oder hat da jemand konkrete Quellen oder Erfahrungen, dass es anders ist? Und dann müsste ich eine Vertragsstrafe zahlen, weil ich die ersten 4 Wochen nicht komme.
    Besser wäre natürlich ein Aufhebungsvertrag. Aber da weiß ich aktuell noch nicht, ob die Praxis dazu bereit ist.



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