teaser bild
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    01.08.2016
    Ort
    Köln
    Beiträge
    4

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hi Forum,

    ich wechsel von NRW nach Bayern (Stellenwechsel Assistenzarzt), muss ich bzgl. der Ärztekammern da etwas beachten? Muss ich mich dann in Bayern bei der Ärztekammer anmelden?



  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Ja, musst Du.
    Vor allem musst du das Versorgungswerk wechseln und Dich entscheiden, ob die bisher eingezahlten Beiträge nach Bayern überstellt werden. Dies solltest du aber nur dann tun, wenn du dauerhaft und länger als 5 Jahre in Bayern bleiben willst.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    01.08.2016
    Ort
    Köln
    Beiträge
    4
    Danke Evil.
    Ahm ne ich denke nicht, dass ich ewig in Bayern bleibe. Lasse ich dann irgendwann die Bayern-Beiträge nach NRW "übertragen"? Oder was passiert mit den eingezahlten Kröten, wenn man die Versorgungswerke wechselt? (Lang lebe der nervige Föderalismus ;) )



  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Bis maximal 5 Jahre kannst Du die Beiträge vom Versorgungswerk Bayern zurück nach Westfalen-Lippe (oder Nordrhein) übertragen, danach bekommst Du halt jeweils 2 kleinere Renten von 2 Versorgungswerken.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.03.2015
    Beiträge
    114

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Bis maximal 5 Jahre kannst Du die Beiträge vom Versorgungswerk Bayern zurück nach Westfalen-Lippe (oder Nordrhein) übertragen, danach bekommst Du halt jeweils 2 kleinere Renten von 2 Versorgungswerken.
    Ist ja verrückt... Klingt, als wären wir noch im 20. Jahrhundert xD o.O



MEDI-LEARN bei Facebook