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Ich wäre da eher pessimistisch. Mein Tipp ist fürs WS 2018/19 ist WZ 14, DN 2,4 bis WZ 16, DN 3,6 - wahrscheinlich um WZ 14, DN 2,1. Ab August wird man das besser einschätzen können.
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1. Mit dem Masterplan hat das gar nichts zu tun.
2. Lt. Staatsvertrag müsstest du dich ab dem Wintersemester 18/19 dann laufend bewerben, damit deine bis dahin gesammelten Wartesemester auch in Bewerbungssemester umgewandelt werden. Das auch schon bis dahin zu tun schadet sicher nicht (und kostet nichts ). Ich würde es unbedingt tun.
3. Dieses Sommersemester hat man schon 15 Wartesemester gebraucht. Wird also eher nichts werden.
4. Noch 3,5 (oder wahrscheinlich eher 4-4,5) Jahre warten? Hm. Da würd ich mich doch eher ordentlich auf den MedAT-H vorbereiten
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Danke für die Antwort!
Das beruhigt mich etwas. Ich hatte Angst, dass durch den Masterplan Veränderungen eintreten könnten, die mir dann einen Strich durch die Rechnung machen. Zumindest sollen ja zusätzliche Kriterien wie z.B. Berufserfahrung und soziale Kompetenzen mit in die Aufnahmeregelungen fließen und ein Ziel ist ja eigentlich auch, dass jeder die gleichen Zugangsvoraussetzungen haben soll. Deshalb habe ich mir etwas Sorgen gemacht, dass ich dann eventuell doch keinen Platz mehr über die Wartezeit bekomme.
Die Warterei macht mir (noch) nichts aus, da ich jetzt noch an meiner Masterarbeit sitze. Im Oktober bin ich hoffentlich fertig und dann möchte ich eh erstmal etwas arbeiten und einfach mal leben! In den nächsten Jahren stehen noch einige große Ereignisse an, insofern wäre die Zeit bis zum Medizinstudium bestens genutzt! Hauptsache, ich bekomme irgendwann einen Platz über die Wartezeit und diese Regelung wird nicht irgendwie abgeschafft oder so! Das wäre ärgerlich.
In Österreich studieren kommt für mich nicht in Frage, da ich schon seit 2 Jahren hier wohne und studiere. Bis ich fertig bin, bin ich dann 2,5 Jahre hier gewesen und das reicht mir dann auch!^^
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Naja, es soll als Teil des Masterplans "erörtert" werden, welche Konsequenzen das BVerfG-Urteil zur Wartezeit z.B. auf eine mögliche Erhöhung der Wartezeitquote, auf eine mögliche Bonierung innerhalb der Wartezeitquote, auf eine mögliche Bonierung des Abiturs durch die Wartezeit hätte. Siehe Punkt 32 auf pp. 10-11 des Beschlusstextes: https://www.bundesgesundheitsministe...chlusstext.pdf
Aber daraus leite ich keine unmittelbare Handlung ab. Und ansonsten steht im Beschlusstext nichts zur Wartezeitquote. Das mit dem Wechsel hin zu Bewerbungssemestern hingegen ist glaube ich inzwischen beschlossene Sache (Staatsvertrag, den meines Wissens die meisten Länder bereits unterzeichnet haben).
Ein gewisses Risiko besteht natürlich. Aber hoch ist es meines Erachtens nicht. Andere haben da mehr Angst, dazu gabs ja hier im Forum schon öfters Diskussionen. Einfach am Ball bleiben.
Geändert von davo (05.04.2017 um 16:47 Uhr)