Zitat von
Aprophys
Wenn man bedenkt, dass alle bis DN 3,0 und jetzt 14 WS hypothetisch bereits vor 2 Jahren hätten einen Studienplatz erhalten können, wenn die Wartezeitquote mal voll ausgeschöpft werden würde. Seit dem die aktuelle Vergabeordnung 2008 eingeführt wurde, liegt die Quote für die Wartezeit nämlich durchschnittlich bloß bei 16,9% und nie bei den gesetzlich vorgeschriebenen 20%. Komisch, dass da nie einer dieser Anwälte drauf kommt. Ich würde mal schätzen, dass es bereits weit über 3000 Studienplätze sind, die uns Wartlern dadurch versagt blieben.