Hallo ihr,
hat sich schon irgendwer näher mit den ATF-Stunden beschäftigt?
In unserer Berufsordnung steht folgendes:
§ 7
Fortbildungspflicht und Qualitätssicherung
(1) Den Beruf ausübende Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, sich fortzubilden und sich über die für ihre Berufsausübung geltenden maßgeblichen Rechtsvorschriften sowie die Vorschriften des Berufsstandes zu unterrichten.
(2) Die Fortbildungspflicht umfasst für
1. Tierärztinnen und Tierärzte im Beruf: 20 Stunden/Jahr,
2. Tierärztinnen und Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung: 24 Stunden/Jahr, davon mindestens 6 Stunden/Jahr im Bereich der Zusatzbezeichnung,
3. Fachtierärztinnen und Fachtierärzte: 30 Stunden/Jahr, davon mindestens 15 Stunden/Jahr im jeweiligen Gebiet,
4. zur Weiterbildung ermächtigte Tierärztinnen und Tierärzte: 40 Stunden/Jahr, davon mindestens 20 Stunden/Jahr im Gebiet / Teilgebiet/Bereich der Ermächtigung.
Führt ein Tierarzt mehrere Bezeichnungen oder ist er in mehreren Gebieten, Teilgebieten oder Bereichen ermächtigt, so umfasst die Fortbildungspflicht anstelle von Satz 1 die Summe der Mindestfortbildungsstunden gemäß Nrn. 2 bis 4 in den jeweiligen Gebieten, Teilgebieten und Bereichen. Diese Summe darf die Gesamtfortbildungszeit nach Satz 1 nicht unterschreiten, wobei die höchste Gesamtfortbildungszeit nach Nrn. 2 bis 4 ausschlaggebend ist.
(3) Die abgeleisteten Fortbildungsstunden sind der Kammer auf Verlangen nachzuweisen. Unterschreitungen können innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden.
(4) Anrechenbar ist grundsätzlich nur Fortbildung, die von der Kammer oder von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) der Bundestierärztekammer anerkannt ist. Betriebswirtschaftliche Fortbildung und Nichtpräsenz-Fortbildung (z. B. E-Learning) können jeweils mit maximal 25 Prozent der gesamten Fortbildungszeit anerkannt werden.
Weiß jemand, ob man direkt im ersten Jahr dann 20 Stunden machen muss? Bzw. wie das aussieht, wenn man nicht offiziell als Tierarzt angestellt ist?
Und bekommt die TÄK automatisch Bescheid, dass man Stunden erledigt hat oder muss man das melden, sobald man ne Bescheinigung hat? Oder muss man die Nachweise quasi nur sammeln und dann bei Bedarf vorlegen können? Finde dazu irgendwie nichts...