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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    Hallo ihr Lieben,

    ich wollte euch mal kurz ein paar Tipps geben bzgl. der Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung nach dem Studium. Es lohnt sich auf jeden Fall, in die Tierärzteversorgung zu gehen, da da die Aussicht auf Rente noch deutlich besser ist ;).

    Und zwar müsst ihr den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Beginn eurer Tätigkeit einreichen, Unterlagen dazu bekommt ihr von eurer TÄK.
    Ihr müsst das zu Beginn von JEDER NEUEN Tätigkeit wieder machen.

    Kleiner Tipp: sendet gleich eine Kopie von eurem Arbeitsvertrag und (falls der nicht eindeutig ist) ne Arbeitsplatzbeschreibung ein. Das erspart ne Menge Zeit ;)
    "I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
    (Bill Cosby)



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    Hmm. Bei uns geht das i.d.R. über die Kammer. Ich schicke denen einen Befreiungsantrag und die Kammer bestätigt, dass ich als Arzt tätig bin. Wieso soll ich mich mit der DRV rumärgern? Das kann schön die Kammer machen.
    I'm a very stable genius!



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  3. #3
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Hmm. Bei uns geht das i.d.R. über die Kammer. Ich schicke denen einen Befreiungsantrag und die Kammer bestätigt, dass ich als Arzt tätig bin. Wieso soll ich mich mit der DRV rumärgern? Das kann schön die Kammer machen.
    hmm Viehdoc, wie lief das denn bei dir? Musstest du das tatsächlich selber mit der DRV regeln?



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    ja ich musste das tatsächlich selber mit der DRV regeln... keine Ahnung, ob man das auch auf die Kammer abschieben könnte...
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Viehdoc Beitrag anzeigen
    ja ich musste das tatsächlich selber mit der DRV regeln... keine Ahnung, ob man das auch auf die Kammer abschieben könnte...
    hats denn jetzt eigentlich geklappt?



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