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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo ihr lieben,

    Ich habe heute von einem Patienten eine Strafanzeige bekommen, war heute komplett von den Socken. Muss ich dass u.a. Der Kammer mitteilen?



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Nicht das ich wüsste, warum solltest Du das machen? Erstmal vor Gericht klären, ob das überhaupt berechtigt ist.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Dem Arbeitgeber / Chefarzt melden und ggf. mit dem Kliniksanwalt besprechen.
    Und der Arbeitgeber sollte das mit der Versicherung klären, ob da was begründetes hintersteckt oder nicht und ob die ggf. einen Anwalt einschalten...
    I'm a very stable genius!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
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    Danke euch, ich wollte falls es eine gibt meiner Informationspflicht nachkommen. Ich weiß nicht ob ich gegenüber der Kammer oder gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet bin diese zu informieren.
    Das blöde ist dass ich gerade dabei bin die Stelle zu wechseln..... man wie mich dass jetzt gerade nervt....gerade den Brief aufgemacht



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  5. #5
    Administrator Avatar von Brutus
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    Facharzt
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    Naja, gegenüber dem AG würde ich auf jeden Fall die Geschichte zur Sprache bringen. Immerhin bist Du ja wahrscheinlich über diesen haftpflichtversichert im Rahmen der Gruppenversicherung des Krankenhauses.
    Damit solltest Du dem AG die Klage in Kopie geben und dort auch nachfragen, wie Du Dich weiter verhalten sollst.
    Auf gar keinen Fall mit dem Patienten ohne Beistand reden und / oder irgendwelche Zugeständnisse machen...
    I'm a very stable genius!



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