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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Auf gar keinen Fall mit dem Patienten ohne Beistand reden und / oder irgendwelche Zugeständnisse machen...
    Gibt teilweise ja auch berechtigte Vorwürfe. Allerdings sieht die Versicherung es nicht gerne, wenn man diese zugibt...

    Als Patient ist es schon mies, wenn der Arzt seine Fehler nicht zugibt. Als Arzt ist es mies, wenn der Patient unbrechtigte Forderungen stellt...



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Wenn gleich die Strafanzeige ins Haus flattert, kann der Patient ja nicht so sehr an einem Gespräch interessiert sein.



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  3. #8
    straight outta hell
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    Zitat Zitat von noch-humani Beitrag anzeigen
    Gibt teilweise ja auch berechtigte Vorwürfe. Allerdings sieht die Versicherung es nicht gerne, wenn man diese zugibt...

    Als Patient ist es schon mies, wenn der Arzt seine Fehler nicht zugibt. Als Arzt ist es mies, wenn der Patient unbrechtigte Forderungen stellt...

    Wer hier welche Fehler gemacht hat, klärt man aber sinnvollerweise auf offiziellem Weg und nicht im stillen Kämmerlein weil man sich von der Strafanzeige in die Ecke gedrängt fühlt.



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher
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    Ort
    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    3.755
    Ich würde AG informieren und zusätzlich eigenen Anwalt einschalten. Bei Zivilverfahren bist du gut abgesichert in der Regel (da geht es gegen drr Arbeitgeber). Strafverfahren geht gegen dich persönlich. Insbesondere wenn du sowieso auf dem Sprung bist hat dein AG nur geringes eigenes Interesse dich gut zu verteidigen!



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  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    OA
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    Strafverfahren können auch über den AG abgesichert sein. Durfte mich mit dem Mist auch mal ärgern, hat über ein Jahr gedauert und fast 20k€ gekostet an Anwaltkosten. Und das nur, um festzuhalten, das ich nachweislich nicht da war, als der Patient zu Schaden kam und laut Gutachten dieser ohnehin schicksalhaft war....nervt tierisch.



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