Wenn gleich die Strafanzeige ins Haus flattert, kann der Patient ja nicht so sehr an einem Gespräch interessiert sein.
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Ich würde AG informieren und zusätzlich eigenen Anwalt einschalten. Bei Zivilverfahren bist du gut abgesichert in der Regel (da geht es gegen drr Arbeitgeber). Strafverfahren geht gegen dich persönlich. Insbesondere wenn du sowieso auf dem Sprung bist hat dein AG nur geringes eigenes Interesse dich gut zu verteidigen!
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Strafverfahren können auch über den AG abgesichert sein. Durfte mich mit dem Mist auch mal ärgern, hat über ein Jahr gedauert und fast 20k€ gekostet an Anwaltkosten. Und das nur, um festzuhalten, das ich nachweislich nicht da war, als der Patient zu Schaden kam und laut Gutachten dieser ohnehin schicksalhaft war....nervt tierisch.