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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.08.2016
    Beiträge
    1

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    Hallo,
    eine Frage zur Lösung von Frage B36/A146:
    -wieso zahlt die KV den Ärzten ihr Honorar?
    Im Endspurtskript steht folgendes:
    "In Deutschland gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass der gesetzlich versicherte Patient über seinen Krankenkassenbeitrag das Recht zur ärztlichen Versorgung erwirbt und der Arzt mit der KRANKENKASSE [...] seine Leistung abrechnet."

    Hat jemand vll eine Ahnung?



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  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Wenn du den Satz weiterliest, dann heißt es weiter: "Der Arzt wird indirekt, nämlich über den Umweg der kassenärztlichen Vereinigung, honoriert. Der Patient dagegen hat keine Einsicht in die von ihm verursachten Kosten."



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  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Pauschale pro Versicherten an die jeweils regional zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Verteilung der «Gesamtvergütung» auf die einzelnen Kassenärzte ist Sache der KV.



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  4. #4
    pgu80
    Guest

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    Zur Info:
    Ich habe diese Frage fristgerecht (innerhalb einer Woche) beim IMPP "zur Überprüfung eingereicht".



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