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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Ein Unterschied ist auch, dass in der Probezeit einfach keine Begründung angegeben werden muss. hire&fire halt.



    Das (aus Arbeitgebersicht) Gehässige an Kündigungen nach der Probezeit ist, dass da das Kündigungsschutzgesetz greift.
    Das bedeutet, der Arbeitgeber muss einen Grund angeben und dieser Grund ist ggf via Kündigungsschutzklage überprüfbar.

    Sich was ausdenken, was dann auch sicher vom Arbeitsgericht gehalten wird, ist da in aller Regel nicht so ganz trivial.
    Außerdem ist die Sozialauswahl zu berücksichtigen. Der Betriebsrat muss beteiligt werden. Und im schlimmsten Fall fliegt einem der ganze Schmu anschließend nach der erfolgreichen Kündigungsschutzklage um die Ohren, man muss ne teure Abfindung zahlen, Anwaltskosten usw...


    Genau deshalb stehen ja Arbeitgeber auf befristete Verträge. Einfach auslaufen lassen ist sehr sehr bequem.
    Du hast keinen Ärger mit Kündigungsschutzklagen, der Betriebsrat darf nicht mitreden, eine anstrengende Sozialauswahl fällt weg... einfach irgendeine Nase aussuchen, Vertrag nicht verlängern, fertig.
    (etwas OT, aber genau deshalb versteh ich die Politiker nicht, die bei jeder Gelegenheit den Kündigungsschutz lockern wollen. Realistisch betrachtet haben viele Arbeitnehmer sowieso keinen. Unbefristete Verträge sollten ja eigentlich der Normalfall sein. Sie sind aber heutzutage die Ausnahme.)



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  2. #47
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    Es ist für einen Arbeitgeber aber auch nicht ganz einfach, befristete Verträge abzuschließen. Die sind nämlich auch vor Gericht u.U. angreifbar. Letztens gab es ein Urteil, das besagte, dass ein befristeter Weiterbildungsvertrag nur mit einem von vornherein klaren und verpflichtenden Rotations- und Weiterbildungsplan gültig ist; ansonsten greift die Befristungsbegründung nicht, und der Vertrag ist in einen unbefristeten umzuwandeln. Dieses Urteil wrd gerade geprüft.



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