Kann prinzipiell frei verhandelt werden. Üblich sind 35€/h. An Feiertagen gibt es in der Regel Zuschläge.
Bei kurzfristiger Dienstvergabe wird der Dienst oft mit Honorarerhöhung angeboten.
Kann prinzipiell frei verhandelt werden. Üblich sind 35€/h. An Feiertagen gibt es in der Regel Zuschläge.
Bei kurzfristiger Dienstvergabe wird der Dienst oft mit Honorarerhöhung angeboten.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
§ 23c II Nr. 1 SGB IV fordert eine Beschäftigung von regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden.
Die Legaldefinition in § 7 I 1 SGB IV von Beschäftigung ist nichtselbständige Arbeit.
Der nichtselbständige Charakter des Beamtenverhältnisses ergibt sich aus § 3 I BeamtStG.
Damit ist das Beamtenverhältnis eine Beschäftigung (die Friktion von Arbeit und Dienst mal außenvorgelassen).
Zitat von Evil
Danke dir. Jetzt brauch ich nur noch nen festen Job. Mich kotzt das gerade alles dermaßen an. Die Bewerbung zieht sich weil Landesbehörde, hab Zeit, meine Wachen Bedarf und ich kann nicht fahren.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
[.....]
Geändert von Pflaume (07.02.2018 um 00:09 Uhr)
Wendet euch doch mit der Frage mal direkt an die NAB; die sind bei der Thematik ja aus eigenem Interesse lange vorne mit dabei gewesen... da wirds sicher eine adäquate Antwort geben. Ggfs ist die Fragestellung ja auch nur etwas verwirrend bzw ungeschickt formuliert. Ich bin auch daovn ausgegangen, dass das sinnhaft so gefragt wird, wie im Gesetz verlangt.