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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Danke, das sind sehr informative Links.



  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Na toll- ich bekomme keine Angebote mehr ohne, dass entweder ein Teil meines Honorars einbehalten wird (und das wird nicht nur die Rentenbeiträge betreffen, sondern auch die Arbeitslosenversicherung) oder eine Befreiung verlangt wird.
    Die Befreiung gibt es aber nur für das jeweilige Arbeitsverhältnis- wie soll ich dann die Befreiung vor Dienstantritt bekommen, wenn ich die alte, pauschale Befreiung nicht habe?

    Mal schauen, wie lange es dauert, bis auffällt, dass die Befreiung von einem anderen Arbeitsverhältnis rein gar nichts wert ist und dass Notärzte nicht bereit sind auch noch die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Um letztere scheint es bei dem ganzen Drama ja zu gehen- die DRV-Befreiung zugunsten des Versorgungswerkes bekommen wir ja eh wenn wir als Angestellte gelten.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #18
    Administrator Avatar von Brutus
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    Es gibt keine alte "pauschale" Befreiung! Auch die war laut geltender Rechtsprechung nur für den zu dem Zeitpunkt aktuellen Arbeitgeber bestimmt. Man hat nur bis 2010 akzeptiert, wenn man aufgrund der alten Befreiung bei neuem Arbeitsverhältnis keine neue beantragt hat. Insofern müsste man in der Tat für jeden Auftraggeber eine neue Befreiung beantragen. Nur damit würdest Du ja schon im Voraus eine angestellte Tätigkeit annehmen. Und damit müssten eben alle Sozialabgaben auch irgendwie im Honorar verrechnet werden...
    Es geht mitnichten um die AV. Die DRV spekuliert halt auf die große Summe der Nachzahlungen in die Rentenversicherung, die der AG in dem Fall alleine tragen darf. Rückwirkend für die letzten 4 Jahre... Interessant wird vor diesem Hintergrund eigentlich nur sein, ob wir von dem eingezahlten Geld jemals als Rente etwas sehen werden.
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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Aber sobald wir die Anträge stellen ist die DRV ja raus. Egal ob wir angestellt sind oder selbständig.

    Und die einzige andere Sozialabgabe die dann noch über ist,ist die Arbeitslosenversicherung.

    Uns irgendwie ist nen Knackpunkt drin, wenn ich schon bei Auftragsannahme die Befreiung vorlegen soll. Die kann ich ja noch nicht haben.
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  5. #20
    Administrator Avatar von Brutus
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    Ja, das ist zwar richtig, dass die DRV dann raus ist. Aber wenn Du Dich befreien lässt, dann gibst Du ja indirekt zu, dass es sich bei der Beauftragung um ein Angestelltenverhältnis handelt. Das wiederum heißt dann für den Auftraggeber, dass er (oder Du) an die ÄV den vollen Beitrag für Angestellte entrichten muss. Das ist hier bei uns in WL 18,7%. Als Selbstständiger musst Du aber nur 14% abführen. Bleibt das Honorar gleich, hast Du Netto eben deutlich weniger auf dem Konto. Desweiteren würdest Du ja Angestellte mit allen Rechten und Pflichten einer Angestellten. Und das willst ja weder Du noch der Auftraggeber...
    Weiterhin wollen dann natürlich auch Krankenversicherung/Pflegeversicherung gucken, ob Du nicht Pflichtmitglied bei Ihnen sein müsstest. Die Arbeitslosenversicherung müsste eh bezahlt werden, wenn die DRV Dich als abhängig Beschäftigte ansieht...
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