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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Was sollte die KV denn dagegen haben? Ich weiß, dass solche Institutionen manchmal anders denken als normale Menschen oder zumindest diejenigen, die in der Marterie, über die eben diese Institutionen entscheiden, drin stecken. Aber mir fiele nicht mal ein Pseudoargument sein, das sie anbringen könnten.



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ah, ich glaub ich hab den Knackpunkt jetzt verstanden.

    Praxen sind ja ganz anders organisiert und haben andere Zulassungen als Kliniken.

    Wenn die KV Probleme macht, wäre es evtl. eine Möglichkeit das Ganze als (bezahlte) Hospitation laufen zu lassen. Z.B. um Zahlen zu sammeln ohne dass die Weiterbildungszeit weiter läuft.
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  3. #13
    Premium Mitglied
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    Bist du dir sicher, dass man sich nicht über 24 Monate in der Allgemeinmedizin anrechnen lassen kann? Meine Praxis hat nämlich die Weiterbildungsermächtigung für 3 Jahre und ich möchte wahrscheinlich 2,5 Jahre Allgemeinmedizin dort machen und hab die Weiterbildungsordnung (von Ba-Wü) eigentlich auch so verstanden, dass das geht. Ich würde nur im letzten halben Jahr keine Förderung mehr bekommen. Ich würde mich an deiner Stelle nochmal informieren, ob du den Weiterbildungsermächtigten wechseln kannst? Vllt gibt es da Ausnahmeregeln...



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Es waren bisher schon echt super Ansatzpunkte dabei, da werde ich einiges abchecken!

    Malisa, ich glaub eigentlich schon, dass max 24 Monate Allgemeinmedizin angerechnet werden können. Aber auch das werde ich überprüfen, danke!

    WackenDoc, genau! Man darf (m.M.n) während der WB im ambulanten Rahmen nur max. 24 Monate auf Kosten der GV Patienten behandeln. Aber Hospitation wäre auch was, stimmt! Gibt es da zeitliche Begrenzungen?



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  5. #15
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Naja, wenn die Praxis nur 24 Monate Weiterbildungsermächtigung hat, dann isses wurscht, ob auch eine längere Zeit theoretisch angerechnet werden könnte. In der Praxis gehen dann halt nur 24 Monate.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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